Hallo tommy,
die Steuerfreibeträge verdoppeln sich, insofern wären vielleicht insgesamt gesehen weniger Steuern fällig. Die Frage kann aber nur das Finanzamt bzw. dafür zugelassene Berater/Institution klären.
Auf Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen hat das keinen Einfluss - wenn nicht ganz 'krude' Konstellationen vorliegen (EM-Rentner ist nur freiwilliges Mitglied der KV, niedrige Beiträge, künftig ggf. in der Familienversicherung/keine Beiträge - oder deutlich höhere/Partner Beamter). Die KV-Frage können Sie nur im direkten Kontakt mit der KK klären.
Vorteil Heirat: es (können) Hinterbliebenenrentenansprüche entstehen; nun gilt bei Todesfall Erbrecht (Vorsicht vor vorehelichem 'Berliner Testament' aus Vorehe); weiterer Vorteil: bei späterer Eheauflösung/Scheidung kann sich die EM-Rente im Rahmen des Versorgungsausgleich erhöhen ...und nicht zuletzt: zum Hochzeitstag gibt's alljährlich einen Kübel rote Rosen ;-)
Für die laufende EM- oder spätere AR ist die Eheschließung bedeutungslos. Andere/einige Randfragen können hier nur angerissen werden, da die individuellen Verhältnisse sehr viel vielschichtiger sein können und hier kein Thema sind.
Gruß
w.