Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mutter von zwei Kindern (3 und 6 Jahre alt) und in der glücklichen Lage ein Arbeitsangebot in Teilzeit bekommen zu haben.
Nun möchte mein zukünftiger Arbeitgeber statt eines festen Vertrages mit Probezeit erst einmal einen Honorarvertrag mit mir abschließen.
Nun ergibt sich für mich die Frage - falls es doch nicht zu einer Festanstellung kommen sollte - ob ich mich bezüglich Rente und Krankenversicherung besser stellen würde, wenn ich auf das Honorar verzichte und einen Monat Praktikum leiste.
Ich habe erfahren, dass es Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des jüngeren Kindes gibt. Dies gilt wohl nicht innerhalb einer Selbständigkeit. Heißt das, die Kinderberücksichtigungszeit wäre während der Honorarzeit unterbrochen oder würde das auch Auswirkungen auf eine evtl. anschließende erneute Arbeitslosenzeit oder Hausfrauenzeit haben?
In der Krankenversicherung würde ich während eines Honorarvertrages einen höheren Beitrag zahlen, als ich das vor meiner Arbeitslosmeldung als freiwillig versicherte Hausfrau getan habe. Könnte ich mich nach Auslaufen des Honorarvertrages wieder als freiwillig Versicherte zum alten Beitragssatz anmelden?
Mit freundlichen Grüßen
Christine