Hallo,
nun läuft das Widerspruchsverfahren zur EMR, das jetzt schon vor dem SG ist. Das SG hat dazu die DRV aufgefordert, ein Versicherungsverlauf zu senden. Weil Lauf Widerspruchsverfahren die Vorversicherungsrechtlichen Voraussetzungen angeblich nicht erfülle. Nun hat die DRV den Verlauf nur 1/1 kopiert, sowie ich den auch habe Ich sollte nun die Zeiten bzw. Lücken prüfen, ob alles so stimmt.
Nun habe ich festgestellt, das diese Lücken sind, wo ich AU war.
Habe von April - Sep.2007 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gehabt, dann nach dann eine geringfügige nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehabt. Sprich von Okt. - Okt. 2011. Zum 01 11.2011 würde ich von AG krankheitsbedingt gekündigt. Zu dieser Zeit war ich schon seit Feb. 2011 AU.
Also ich meldete mich trotzdem bei der AfA arbeitssuchend. Da ich aber AU war konnte ich nicht registriert werden bei der AfA und war nicht vermittelbar.
Diese AU ging dann durchweg bis ca. 2017. Ich bezog auch kein Krankengeld, war in dieser Zeit bei meinem Mann in der Familienversicherung Krankenversichert. Im Jahr 2017 hatte ich dann einen Monat eine versicherungspflichtige Arbeit (Saisonarbeit)
Zum 01.07.17 bezog ich dann ALG-2, weil mein Mann ALG-1 mit Nahtlosigkeitsregelung bekam.
Nun die Frage, werden die AU-Zeiten, von Feb.- 2011 - Mai 2017 von der DRV als Versicherungszeiten im Konto im Verlauf anerkannt?
Oder wer erkennt die an, vielleicht erst die AfA und diese meldet das dann der DRV?
Gruß Schnatterinchen