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Experten-Antwort

Vorversicherungszeit

von eine Frage30.09.2018 | 12:08
153 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mit Bezug einer Erziehungsrente, besteht Mitgliedschaft in der KVDR, mit welcher monatliche Beiträge in die GKV eingezahlt werden. Gleichzeitig werden aufgrund eines Angestelltenverhältnisses Beiträge in die GKV geleistet. Besteht nun kein Angestelltenverhältnis mehr, werden dann die Bezugszeiten der Erziehungsrente, als Vorversicherungszeit berücksichtigt ? Freundliche Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo eine Frage,

die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der KVdR vorliegen, trifft die gesetzliche Krankenkasse.

Besteht während des alleinigen Bezuges einer Erziehungsrente Versicherungspflicht in der KVdR, so wird diese Zeit auch für die Vorversicherungszeit zur Prüfung der KVdR für den späteren Altersrenten- oder Erwerbsminderungsrentenbezug berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 30.09.2018 | 15:33
Ja, weil Sie über den Rentenbezug weiter in der KV pflichtversichert sind.
Deutsche Rentenversicherung
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