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Experten-Antwort

Vorversicherungszeiten

von Tanja224.03.2015 | 19:58
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Welche Daten gelten für die Berechnung der Vorversicherungszeiten? Wie / wo kann ich mir diese Vorversicherungszeiten selbst ausrechnen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

wie von W*lfgang bereits dargestellt, werden in dem von ihm genannten Link die Grundsätze zur Vorversicherungszeit (KVdR) beschrieben. Zur Unterstützung Ihrer Berechnungen können Sie auch einen Rechner für Vorversicherungszeiten KVdR aus dem Internet nutzen. Sollte die Prüfung zum Ergebnis haben, dass die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist und somit eine Pflichtversicherung ab Rentenbeginn ausscheiden würde, sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Verschiebung des Rentenbeginns dazu führt, dass die Vorversicherungszeit KVdR erfüllt wird.

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3 Antworten

W*lfgangam 24.03.2015 | 21:52
Hallo Tanja, _die_ Vorversicherungszeit bezieht sich allgemein auf die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR), die Rentenversicherung kennt keine so bezeichneten Zeiten. Für die KVdR wird grundsätzlich die Zeit von der ersten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/auch Beginn Lehre bis zum Rentenantragsdatum ausgegangen, der gesamt mögliche KV-Zeitraum, spätestens aber ab 18. Lbj (von Besonderheiten abgesehen). Der so ermittelte Gesamtzeitraum wird Tag genau halbiert. In der letzten Häfte müssen Sie zu 90 % dieser Zeit Mitglied einer gesetzlichen KV gewesen sein, dann haben Sie die Vorversicherungszeit erfüllt - sind ab Rentenbeginn Pflichtmitglied im Rahmen der KVdR (wenn nicht andere/vorrangige 'Umstände' das verhindern/eine andere Art der KV greift). Die DRV hält ein Merkblatt über die allgemeinen Grundsätze zur KVdR bereit: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… ...und lässt Sie dann mit der weiteren Entscheidungsfindung allein (okay, DRV kann nur Rente ;-)) In einem Versicherungsamt/in Ihrem Rathaus würde man vorprüfen, ob es da Probleme geben könnte - und dann zielführend an die eigene GKV verweisen, um die genauen Daten/was fehlt zu ermitteln. Wenn es mit der Vorversicherungszeit 'knapp' werden könnte, kann es sich lohnen, die Rentenantragstellung zu verzögern/mehr GKV-Zeiten einzubinden, um ggf. so die Vorversicherungszeit zu erreichen. Gruß w. ...jetzt sagen Sie nicht 'ich meinte eine andere Vorversicherungszeit' ;-) Gibt sogar einen KVdR-Rechner im Netz: 'vorversicherungszeit rechner' ergoogeln, der erste Treffer passt schon - ich vertraue lieber auf meine eigene Tabelle *g
Tanja2am 25.03.2015 | 20:38
Hallo W*lfgang, wie und wo finde ich die Besonderheiten für verschobenen Beginn der Erwerbstätigkeit heraus? Vielen lieben Dank.
W*lfgangam 25.03.2015 | 21:32
Hallo Tanja2, Ziff. 2 des verlinkten KVdR-Merkblattes (Rechtsauslegungen/Mehr-Details zum Gesetzestext zum SGB 5 "Krankenversicherung" sind mir leider nicht bekannt. Der Grundsatz steht hier im Abs. 1, Ziff. 11: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html ) Grundsätzlich beginnt die Rahmenfrist mit einer wie auch immer gearteten Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit/Ausbildung. Ohne diese, mit Beginn der Ehe/Lebenspartnerschaft ...ohne diese, mit dem 18. Lbj. Näheres erklärt Ihnen ihre Krankenkasse, die ggf. den Starttermin hinterfragen/konkretisieren muss, um die 9/10-Belegung (Vorversicherungszeit) feststellen/ausschließen zu können. Ohne erfolgreiche Vorversicherungszeit muss ja gar nicht schlimm sein. Auch wenn Sie dann nicht Pflichtmitglied der KV werden können, sondern 'nur' freiwillig KV-Versicherte, muss das nicht zwingend finanzielle Mehraufwendungen bedeuten. Hängt von der Rentenhöhe und etwaigen zusätzlichen Einkünften und Altersversorgungen ab. Im Detail sollten Sie das mit einem erfahrenen Versicherungsamt vor Ort bzw. Ihrer Krankenkasse abklären, oder im Krankenkassen-Forum speziell nachfragen: http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/ Gruß w.
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