Hallo MHK,
unabhängig von einem evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist. Für den Jahrgang 1952 ergibt sich hierbei eine Rentenminderung i.H.v. 9 %.
Sollte ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorliegen, wäre der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einer geringeren Rentenminderung möglich.