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Experten-Antwort

vorzeitig in Altersrente mit 63 Jahren bei Selbstkündigung

von MHK19.05.2013 | 21:45
1867 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin 61 Jahre (seit April 13) und habe eine feste Arbeitsstelle. Ich möchte gerne mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Wenn ich meine Arbeitsstelle selbst kündige ohne wesentlichen Grund werde ich wahrscheinlich bei der "Agentur für Arbeit" für 3 Monate gesperrt. Anschliessend müsste ich doch Arbeitslosengeld (auch wenn ich verheiratet bin) bekommen. Nun die Frage dazu vorausgesetzt das was ich geschrieben habe stimmt in etwa, könnte ich da mit 63 Jahren unter diesen Umständen bei einem (Abschlag von 9%) vorzeitig in Rente gehen? Ach ja fast hätte ich's vergessen, würde sich das zeitlich nach hinten verschieben das mit den 63 jährigen vorzeitigen Renteneintritt, wegen der Arbeitslosigkeit? MfG MHK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MHK,

unabhängig von einem evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist. Für den Jahrgang 1952 ergibt sich hierbei eine Rentenminderung i.H.v. 9 %.

Sollte ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorliegen, wäre der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einer geringeren Rentenminderung möglich.

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2 Antworten

KSCam 19.05.2013 | 22:32
Mit 63 können Sie in Rente gehen, wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen. Und später natürlich auch, wenn z.B. der ALG Anspruch länger als bis 63 läuft. Tipp: lesen Sie das in der Rentenauskunft nach, bzw. fordern eine an, falls Sie schon länger keine Rentenauskunft erhalten haben. Oder suchen Sie die nächste DRV Beratungsstelle auf und buchen einen Beratungstermin.
MHKam 28.05.2013 | 20:55
Hallo, nochmals vielen Dank für die Antworten an "KSC" und den "Experten". Ich bin wie bereits erwähnt 61 Jahre alt und verheiratet. Mein Mann steht auch in einem festen Arbeitsverhältnis. Nun die Frage, würde ich unter diesen Umständen nun für 12 Monate oder für 24 Monate Arbeitslosengeld bekommen? Oder sollte ich diese Frage eher der "Agentur für Arbeit" stellen? MfG MHK
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