Hallo georg w. ,
vorausgesetzt, daß Ihre Bekannte im Jahr 1951 geboren ist, kann sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Bedingungen für diese Rente sind weiterhin 35 Versicherungsjahre und ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert.