Dem Beitrag von Brille wird zugestimmt. Der Beitrag von Harald ist leider falsch, da er vergessen hat, die Anhebung um 6 Monate zu berücksichtigen.
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Dem Beitrag von Brille wird zugestimmt. Der Beitrag von Harald ist leider falsch, da er vergessen hat, die Anhebung um 6 Monate zu berücksichtigen.
Der Beitrag von "1848" dürfte nur im Ergebnis richtig sein.
Voraussetzung einer Erwerbsminderungsrente ist, neben der erfüllten Wartezeit von fünf Jahren, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge liegen. Sollten Sie bereits mehr als zwei Jahre verbeamtet sein und der Versicherungsfall erst danach eintreten oder eingetreten sein, so sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt.
Siehe unsere Antwort zur Anfrage um 10:23 Uhr. Hieraus ergibt sich, dass die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt sind.
Zur Frage, wie hoch die "Grundversorgung" ist, müssen Sie sich an Ihre Besoldungsstelle wenden, und dort um Erstellung einer Vorsorgeprognose bitten, hierzu dürfte der Dienstherr aus Fürsorgegesichtspunkten auch verpflichtet sein. Bitte haben sie Verständnis, dass wir als Rentenversicherungsträger zu Fragen der Beamtenversorgung uns nicht weiter positionieren können.
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