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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Kurt Aßbeck,
unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sollten Sie spätestens ab 01.07.2014 eine ungeminderte Altersrente in Anspruch nehmen können. Ob und unter welchen Umständen (Abschläge) für Sie ein früherer Rentenbeginn in Frage kommt, lässt sich hier nicht genau feststellen, da hierfür noch verschiedene Fragen (Vertrauensschutz, Schwerbehinderung, Arbeitslosigkeit) geklärt werden müssten. Mein Tipp: Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier können Sie individuell - auch unter Berücksichtigung verschiedener persönlicher Szenarien - beraten werden.
Hallo Bettie,
unter Berücksichtigung Ihrer Angaben kann ich leider nicht eindeutig sagen, ob Sie gegenwärtig einen deutschen Rentenanspruch haben. Da Sie in den USA leben, ergeben sich Besonderheiten aus dem Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und den USA.
Näheres zu diesem Abkommen und den Voraussetzungen für einen deutschen Rentenanspruch finden Sie in der Informationsbroschüre "Arbeiten in Deutschland und den USA". Diese ist in deutsch und englisch im Internet veröffentlicht:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeiten__deutschland__usa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arbeiten_deutschland_usa
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_97000/SharedDocs/en/Inhalt/06__formulare__info__broschueren/broschueren/working__germany__usa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/working_germany_usa
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen einen Rentenantrag zu stellen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Der deutsche Rentenversicherungsträger wird die denkbaren Rentenansprüche prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Diesen Antrag können Sie auch in den USA bei der Social Security Administration stellen.
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