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Vorzeitig in Rente

von Kurt Aßbeck20.03.2009 | 17:20
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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geboren bin ich am 02.06.1949 möchte frühzeitig in Rente gehen, wegen körperlicher Behinderung Gdb-30% mit laufenden Antrag auf 50%. Antrag wird in Münster bearbeitet. Habe 46 Versicherungsjahre aufzuweisen. Da eine Entlassung durch mein Arbeitgeber bevorsteht, wegen der Wirtschaftskrise frage ich hiermit, welche Möglichkeiten gibt es für mich

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 23.03.2009 | 09:06

Hallo Kurt Aßbeck,

unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sollten Sie spätestens ab 01.07.2014 eine ungeminderte Altersrente in Anspruch nehmen können. Ob und unter welchen Umständen (Abschläge) für Sie ein früherer Rentenbeginn in Frage kommt, lässt sich hier nicht genau feststellen, da hierfür noch verschiedene Fragen (Vertrauensschutz, Schwerbehinderung, Arbeitslosigkeit) geklärt werden müssten. Mein Tipp: Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier können Sie individuell - auch unter Berücksichtigung verschiedener persönlicher Szenarien - beraten werden.

Moderatoren-Antwortam 23.03.2009 | 11:31

Hallo Bettie,

unter Berücksichtigung Ihrer Angaben kann ich leider nicht eindeutig sagen, ob Sie gegenwärtig einen deutschen Rentenanspruch haben. Da Sie in den USA leben, ergeben sich Besonderheiten aus dem Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und den USA.

Näheres zu diesem Abkommen und den Voraussetzungen für einen deutschen Rentenanspruch finden Sie in der Informationsbroschüre "Arbeiten in Deutschland und den USA". Diese ist in deutsch und englisch im Internet veröffentlicht:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeiten__deutschland__usa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arbeiten_deutschland_usa

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_97000/SharedDocs/en/Inhalt/06__formulare__info__broschueren/broschueren/working__germany__usa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/working_germany_usa

Unabhängig davon empfehle ich Ihnen einen Rentenantrag zu stellen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Der deutsche Rentenversicherungsträger wird die denkbaren Rentenansprüche prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Diesen Antrag können Sie auch in den USA bei der Social Security Administration stellen.

17 Antworten

Mopsam 20.03.2009 | 17:41
Leider bestehen bei Ihnen keine Möglichkeiten vorzeitig in Rente zu gehen. Ihre Rente beginnt frühestens zum 01.07.2016. Sollten Sie entlassen werden, melden Sie sich am Besten bei Ihrer zuständigen Arge. Dort wird man Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, finanziell bis 2016 über die Runden zu kommen (z.B. Hartz IV).
KurtAßbeckam 20.03.2009 | 18:01
Ich glaube Sie haben die Frage nicht verstanden, ich bin am 02.06.1949 geboren, bin seit dem Jahr 1963 im April versicherungspflichtig, habe also 46 Versicherungsjahre aufzuweisen. Ihre Antwort liegt wohl total daneben. Nach Ihrer Aussage müsste ich ja bis zu meinem 67igsten Lebensjahr arbeiten.
Mopsam 20.03.2009 | 18:28
Eben! Danken Sie der Regierung dieses Landes!
Paulaam 20.03.2009 | 19:04
Hallo Herr Aßbeck, leider tummeln sich wieder mal @User im Forum, die sich ihre Beiträge sparen könnten. Sollten Sie als Schwerbehinderter anerkannt werden, könnten Sie mit 60 Jahren und 10,8% Abschlag die Altersrente beanspruchen. Ansonsten ist erst eine Altersrente ab 63 Jahren mit 8,1% Abschlag möglich. Paula
Wolfgang Amadeusam 20.03.2009 | 22:30
Ergänzung zur korrekten Antwort von Paula: Wenn Du zufälligerweise am 1.1.2004 arbeitslos warst oder am 31.12.2003 in einem gekündigten oder zeitlich befristeteten Arbeitsverhältnis, könntest Du normalerweise auch ohne Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen (dann allerdings mit 18 % Abschlag). Falls Du arbeitslos wirst, wird es wahrscheinlich aus finanziellen Gründen sinnvoll sein, nicht unbedingt zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Rente zu beantragen, sondern erst nach Bezug von 2 Jahren Arbeitslosengeld, vorausgesetzt man hält solange die Schikanen der Agentur für Arbeit aus. Vorteile: 1. Durch den hinausgezögerten Rentenbeginn ergibt sich ein niedrigerer Abschlag. 2. Die Agentur für Arbeit zahlt Beiträge für Dich in die Rentenversicherung ein, wodurch sich Deine Rente noch zusätzlich erhöht.
Bettieam 22.03.2009 | 05:39
Ich habe fuer 8 Jahre in D. gearbeitet und wohne nun in USA. Ich bin invalde seit 5 Jahren und kann nicht mehr arbeiten. Ich wurde 61 Jahre alt im Januar und moechte gerne wissen, ob ich eine Rente von D. bekommen kann? Danke.
Dunkinam 23.03.2009 | 08:20
Wenn Du zufälligerweise am 1.1.2004 arbeitslos warst oder am 31.12.2003 in einem gekündigten oder zeitlich befristeteten Arbeitsverhältnis, könntest Du normalerweise auch ohne Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen (dann allerdings mit 18 % Abschlag Lieber Kurt, die o.g. Aussage von Wolgang Amadeus ist blödsinn und komplett falsch. Die Altersrente ab 60, bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit am 01.01.2004, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn vorher mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen. Da Sie zur Zeit noch beschäftigt sind, kann man, sofern man die Grundrechenarten beherrscht, davon ausgehen, das von April bis Juni niemals 1 Jahr Arbeitslosigkeit zustande kommt. Es ist sehr traurig, das die Leute hier mit völlig falschen Aussagen verunsichert werden. Wenn man sich in der Materie nicht auskennt, sollte man sie Leute nicht in die Irre führen. Denn bei den Menschen hier, geht es um die Zukunft.
Klausam 24.03.2009 | 11:59
Kurt Aßbeck hat angegeben, dass seine Entlassung bevorsteht, er somit arbeitlos wird. Somit ist der Hinweis von Wolfgang Amadeus, dass - falls zufälligerweise einer der Vertrauensschutzvoraussetzungen erfüllt ist - die Altersrente unter Umständen auch schon vor 63 bezogen werden kann (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit), auch ohne Schwerbehinderung, durchaus berechtigt. Ihren unsachlichen Angriff hätten Sie sich somit sparen können.
Dunkinam 24.03.2009 | 13:56
Lieber Klaus, lesen sie mal nach was die Voraussetzungen für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit mit Rentenbeginn 60 Jahren ist. Hierzu muss man am 01.01.2004 arbeitslos sein. Wenn Herr A. in Zukunft seine Arbeit verliert, dann war er mit 1000.000.000 % iger Sicherheit nicht am 01.01.2004 arbeitslos. Hier hat niemand angegriffen, ich habe lediglich eine Falschaussage korriegiert. Also immer erst denken...
Wolfgang Amadeusam 24.03.2009 | 21:38
Sehr geehrter Dunkin, ich habe den Beitrag von Kurt Aßbeck sehr wohl genau durchgelesen, aber Sie haben wohl meinen Beitrag nicht genau durchgelesen oder nicht richtig verstanden. Kurt Aßbeck hat zwar gesagt, dass er vermutlich demnächst arbeitslos wird, aber er hat nicht gesagt, dass er früher noch nie arbeitslos war bzw. er hat keine Aussage gemacht, wie sein Beschäftigungsstatus am 31.12.2003 war. Somit ist ja nicht völlig ausgeschlossen, dass er am 31.12.2003 in einem gekündigten oder befristeten Beschäftigungsverhältnis war oder er am 01.01.2004 auch schon einmal arbeitslos war und erst später wieder in ein Beschäftigungsverhältnis gelangt ist. Wenn einer dieser Sachverhalte jedoch vorgelegen hat und nur dann - und das habe ich auch deutlich in meinem Beitrag zum Ausdruck gebracht - ist eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit aufgrund des Vertrauensschutz auch schon vor 63 möglich. Ohne Kenntnis der Situation am 31.12.2003/01.01.2004 wäre somit eine generelle Aussage, dass ohne Schwerbehinderung eine Altersrente frühstens mit 63 in Frage kommt, nicht richtig. Den Ball "Immer erst denken ..." muss ich somit an Sie zurückgeben.
Dunkinam 25.03.2009 | 07:22
Sehr geehrter Herr Amadeus, so lautete Ihre Aussage : Wenn Du zufälligerweise am 1.1.2004 arbeitslos warst oder am 31.12.2003 in einem gekündigten oder zeitlich befristeteten Arbeitsverhältnis, könntest Du normalerweise auch ohne Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen (dann allerdings mit 18 % Abschlag). Diese Aussage stimmt nicht. Da der Versicherte die 52 Wochen, die den Anspruch begründen, nicht erreichen kann.Ich denke für Sie scheint die Materie anscheinend zu kompliziert zu sein. Sie schreiben, das er aufgrund der Arbeitlosigkeit mit 60 in Rente gehen kann,( Ihr Beitrag,s.o. ) Diese Aussage ist schlicht und weg falsch. Aber gut, nicht jeder kann sich im Rentenrecht auskennen.
Dunkinam 25.03.2009 | 07:27
Ich mach es noch etwas einfacher... Anspruchsvorraussetzung für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit ist unter anderem - Vorliegen von 52 Wochen Arbeitslosigkeit Der Versicherte ist am 02.06.1949 geboren.Er steht zur Zeit noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Wie soll er nun die 52 Wochen Arbeitslosigkeit bis zu maßgebenden Rentenbeginn, wie von Ihnen beschrieben, das 60.Lebensjahr, noch erreichen? Wir haben jetzt März 2009. Selbst wenn sich der Versicherte ab April 2009 arbeitslos melden würde... April,Mai,Juni, und vorbei. Keine 52 Wochen vor dem Rentenbeginn. Na, verstanden :-)
Klausam 25.03.2009 | 19:58
Beenden wir im Interesse von Kurt Aßbeck die unsinnige und unsachliche Auseinandersetzung (gilt insbesondere an die Adresse von Dunkin). Wenn Kurt Aßbeck die Schwerbehinderung zugesprochen bekommt, kann er mit 60 die Altersrente wegen Schwerbehinderung bekommen. Andernfalls kann er frühestens mit 63 die Altersrente bekommen. Ausnahme: Wenn er die Vertrauensschutzregelungen erfüllt, die Wolfgang Amadeus aufgeführt hat - was nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen ist - kann er nach 52 Wochen Arbeitslosigkeit die Altersrente bekommen, auch wenn er dann noch nicht 63 ist.
Paulaam 26.03.2009 | 08:30
Hallo Klaus, ich verstehe ihre Ausführungen nicht ganz. Die Aussage von "Dunkin" war doch rechtlich völlig richtig. Die 52 Wochen Arbeitslosigkeit kann Kurt doch gar nicht mehr erreichen, somit ist die Altersrente nach Arbeitslosigkeit ausgeschlossen, ab dem 60.Lebensjahr. Somit wäre die Aussage von Wolfgang Amadeus falsch. Bei einer rechtlich korrekten Aussage von Unsachlichkeit zu sprechen, ist für mich nicht ganz einleuchtend. aber gut, man muss ja auch nicht alles verstehen...
Klausam 26.03.2009 | 20:44
Er kann die 52 Wochen zwar nicht mit 60, aber vor 63 erreichen. Aber ob Kurt erst mit 63 in Rente gehen kann oder auch schon früher, ist Euch ja wurscht, gell Dunkin und Paula, Hauptsache dumm rumgeblööökt.
Dunkinam 27.03.2009 | 07:47
Also jetzt wirds aber wirklich lustig. Wolfgang Amadeus schreibt genau diesen Satz : Wenn Du zufälligerweise am 1.1.2004 arbeitslos warst oder am 31.12.2003 in einem gekündigten oder zeitlich befristeteten Arbeitsverhältnis, könntest Du normalerweise auch ohne Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen (dann allerdings mit 18 % Abschlag) Das ist offensichtlich FALSCH!! Und ganz allein das wurde hier angekreidet, völlig zurecht. Aber egal, wenigstens weiss der User, das er nicht aufgrund der Alo mit 60 in Rente gehen kann. Das hier einige vom Rentenrecht soviel Ahnung haben, wie die Kuh vom Eierlege, scheint ja keinen zu stören. Aber gut, sie scheinen ja ein besonderes Verhältnis zu Amadeus zu haben.Sie beschützen den ja so schön.Richtig süss!!! Haben sie schon Nummern getauscht ;-))
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