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Experten-Antwort

vorzeitig in Rente gehen

von Christine10.12.2018 | 17:08
100 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann geht in 2 Jahren regulär in Rente und ich möchte dann auch nicht mehr arbeiten, bin aber dann erst 58 Jahre.Habe ca. 30 Jahre gearbeitet und 2 Kinder .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

@W*lfang:

Lieber W*lfgang,

Ihre sachlichen Kommentare sind hier willkommen

solche Kommentare wie Ihrer von gestern Abend jedoch nicht.

Für Sexismus ist hier kein Platz.

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5 Antworten

DRVam 10.12.2018 | 18:00
Ein vorzeitiger Altersrentenbezug kommt für Sie nur in Betracht, wenn Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zusammen haben und mindestens 63 Jahre alt sind, bei Schwerbehinderung abhängig vom Geburtsdatum auch zwei Jahre früher. Die genauen Zeitpunkte können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen.
Christam 10.12.2018 | 19:09
Wo liegt das Problem? Wer nicht arbeiten will, bleibt zuhause. Sprechen Sie aber vorher mit Ihrem Ehemann. Viel Glück.
W*lfgangam 10.12.2018 | 19:42
Hallo Christine, schauen Sie doch einfach mal in die Ihnen bereits vorliegende Rentenauskunft, ab wann welche Altersrente möglich ist. Man/Frau ...die DRV sollte die Versendung der Rentenauskünfte gänzlich einstellen ab Endziffer 5xx - bis auf einen rudimentären Hinweis/Postkarte: "Es liegt eine neue Rentenauskunft mit allen für Sie erforderlichen Informationen zum frühestmöglichen Rentenbeginn vor - wenn Sie den Willen zum (nicht Grillen ;-)) Lesen haben, schicken wir die Ihnen zu." Ich weiß, ist analog 3x Datenaufnahme (Papiertext -> Auge -> Verständnis) ...und mit 3D haben (manche) Frauen so ein bisschen, nennen wir es 'Mühe' ...die müssen erst mal alles 'hinstellen', um sich ein Bild zu machen *g Nebenbei: die nächste Beratungsstelle wird Ihnen das mit vorzeitigem Arbeitsende, frühestem Rentenbeginn, und was ist bis dahin, bestens erklären können. Gruß w.
Opaam 10.12.2018 | 20:10
Na dann kümmern Sie sich doch bis Alter 63 um die Enkel. Ihre Kinder werden es ihnen danken.
Exteamam 11.12.2018 | 07:41
Hallo Christine, mit 58 Jahren können Sie nur dann eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wenn Sie erwerbsgemindert sind. Die sog. vorgezogene Altersrente können Sie erst später erhalten, und auch nur dann, wenn Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben (auch Zeiten der Kindererziehung gehören dazu). Falls noch nicht geschehen, sollten Sie unbedingt Ihr Versicherungskonto klären lassen und eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Hieraus können Sie ersehen, ob Sie die Mindestversicherungszeit für eine vorgezogene Altersrente erfüllen und wann Sie frühestens eine solche Rente erhalten können.
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