Hallo.
Ich habe eine Rehaverlängerung erhalten. Diese läuft bis zu einem Dienstag, allerdings bin ich darauf angewiesen abgeholt zu werden und dies ist eigentl. nur am Wochenende (Samstag) möglich.
Lt. Rehaklinik würde diese vorzeitige Abreise wohl nicht von der Rentenversicherung genehmigt werden. Ist dies richtig, obwohl mir gewissermaßen nur der Montag mit den Anwendungen fehlen würde? Könnten mir daraus Sanktionen beim Übergangsgeld, Krankengeld entstehen?
Vielen Dank für die Hilfe.
LG Franz