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vorzeitige Altersrente + Beiträge

von Nadja23.09.2009 | 08:58
986 Ansichten
4 Antworten

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Mein Vater erhält eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (62 Jahre). Er arbeitet außerdem in einem Minijobverhältnis (unter 400,- €). Da der Arbeitgeber ja Rentenversicherungsbeiträge zahlt, müsste seine Rente sich dadurch doch erhöhen - ist hier jährlich oder mit 65 eine Neufeststellung seiner Rente möglich, um diese Beiträge zu berücksichtigen? Wie wäre das, wenn er Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung zahlen würde?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sind versicherungsfrei. D.h. das Versicherungsleben ist abgeschlossen und weitere Beitragszeiten können nicht rentensteigernd berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat jedoch einen Beitrag zu leisten aus arbeitsmarkt- bzw. wirtschaftspolitischen Erwägungen.

3 Antworten

Schiko.am 23.09.2009 | 09:22
Da Vater bereits Altersrente bezieht sind die Beitrage des Arbeitgebers für seine Rente nicht mehr rentensteigernd. Dies gilt sinngemäß auch für die Aufstockung von 4,90%. MfG.
Schadeam 23.09.2009 | 12:29
Die Altersrente wird durch die Pauschalbeiträge aus dem Minijob definitiv nicht mehr erhöht: Stellen Sie sich mal den bürokratischen Aufwand vor, wenn das anders wäre... Die angedachte Austockung aus 400 € würde mnt. 19,60 € kosten, im Jahr also knapp 240 € und würde rechnerisch ca 1 € Rentensteigerung pro gezahltem Beitragsjahr ergeben. Würde das jemand tun, der seine 5 Sinne beisammen hat? Somit lassen wir es zu prüfen, ob das rechtlich möglich wäre.....
Keith Moonam 23.09.2009 | 14:24
Abgesehen davon, daß sich hier der (mögliche?) Verzicht auf die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigung mit der Versicherungsfreiheit als Bezieher einer Altersrente "beissen" würde...
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