Wenn "man" vor 65 bedürftig ist, ob Rentner oder nicht, hat "man" theoretisch immer einen Anspruch auf irgendeine Leistung, entweder nach dem SGB II ("Hartz IV")oder SGB XII (Sozialhilfe). Ob diese Voraussetzungen vorliegen prüfen die einzelnen Stellen. Ab 65 steht jedem (bei Bedürftigkeit) die Grundsicherung zu.