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Vorzeitige Altersrente m. Abschlägen

von Perle22.07.2008 | 15:22
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Hallo liebe Forenmitglieder, eine Bekannte (geb. 1948) von mir möchte mit 60 Jahren in die vorzeitige Altersrente für Frauen mit 18% Abschlägen gehen. Da ihre Rente bei einem regulären Renteneintrittsalter sowieso zu gering ist, s. d. sie zusätzlich Grundsicherung beantragen müsste, möchte sie schon jetzt in die vorzeitige Rente. Meine Frage ist, welche Unterstützung nun greift, da die Grundsicherung erst mit dem 65. Lebensjahr gezahlt wird. Danke für eure Mühe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn "man" vor 65 bedürftig ist, ob Rentner oder nicht, hat "man" theoretisch immer einen Anspruch auf irgendeine Leistung, entweder nach dem SGB II ("Hartz IV")oder SGB XII (Sozialhilfe). Ob diese Voraussetzungen vorliegen prüfen die einzelnen Stellen. Ab 65 steht jedem (bei Bedürftigkeit) die Grundsicherung zu.

2 Antworten

Schadeam 22.07.2008 | 16:04
rechtlich gesehen kann die über 59 jährige Bekannte natürlich eine EM Rente beantragen, die maximal 10,8% Abschlag hätte. Ausgang ungewiss? Würde diese auf Dauer gewährt, gäbe es auch wieder Grundsicherung, wenn die Rente nicht reicht. Gibt es nur eine Zeitrente, dann könnte sie ergänzende Sozialhilfe beantragen. Nur: bis die Rente durch ist, ist die gute Frau eh 60 und könnte sich das "Rumgeeiere mit der EM Rente, Gutachter, Ärzte, etc" sparen und gleich die AR beantragen. Und vom Geld ist es doch beinahe egal, wenn die Grundsicherung greift - bei einer Altersrente wäre es halt auch die ergänzende Sozialhilfe bis sie 65 word oder erbt... Man kann alles auch kompliziert machen....
Rosannaam 22.07.2008 | 16:06
Hallo Perle, Grundsicherungsleistungen werden vor dem 65. Lebensjahr nur gewährt, wenn eine VOLLE ERWERBSMINDERUNG AUF DAUER vorliegt. ..."sie zusätzlich Grundsicherung beantragen müsste, möchte sie schon jetzt in die vorzeitige Rente." Meinen Sie damit die vorzeitige ALTERS-Rente für Frauen ab 60 oder eine Erwerbsminderungsrente? Sofern sie sich für erwerbsgemindert hält und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat (Wartezeit von 60 KM müßte sie ja erfüllt haben, sonst bestünde kein Anspruch auf die AR für Frauen; 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren), sollte sie einen entsprechenden Rentenantrag stellen. Bei einem Grundsicherungsantrag wird geprüft, ob eine volle EM vorliegt, ungeachtet dessen, ob auch die vers.rechtlichen Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind. Sollte sie keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, besteht aufgrund eines geringen Einkommens aber auch die Möglichkeit, dass sie Anspruch auf andere Sozialleistungen wie ergänzende Hilfe zum Unterhalt etc. hat. Solche Leistungen wären dann unter Vorlage von Einkommensnachweisen zu beantragen. Noch eine Bemerkung zum Schluß: Man (Frau) sollte sich halt schon gut überlegen, ob man nicht doch noch weiterarbeiten will/kann, denn der Abschlag von 18 % ist enorm und bleibt bis ans Lebensende. Unter diesem Aspekt wäre ein Weiterarbeiten und späterer Rentenbeginn gut zu überlegen. Natürlich nur, wenn´s die Gesundheit mitmacht!
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