Hallo Gabi,
wie Ihnen Rentenfachmann schon mitteilte, müssen Sie aufgrund des Besitzschutzes nicht mit einer Minderung Ihrer Rentenzahlung rechnen.
Sollten Sie schwerbehindert sein, empfehle ich Ihnen dennoch, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Bei dieser Rentenart beträgt der maximale Abschlag derzeit nur 10,8%.