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vorzeitige Renntenauszahlung

von Sami15.04.2010 | 20:52
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo wer kann mir weiter hilfen? Ich habe eine bekannten, der kommt aus Israel. Wir haben zusammen an Hochschule Bremen Elektrotechnik Studiert. Mein Freund hat während der sieben jähriges Studienaufenthalts in Deutschland in den Semesterferien immer gearbeitet, um sein Studium selber finanzieren zu können. Nachdem Studium ist nach Israel zurückgekehrt und lebt dort in seine Heimat seit 4 Jahre. Können die von ihm einbezahlten Beiträge in die Rentenversicherungskasse ausbezahlt werden? Obwohl Israel zu den privilegierten Statten gehört und mit Deutschland hat ein Abkommen. Stimmt, dass seine einbezahlten Beiträge nach Israel gehen? Er möchte, das Geld unbedingt auszahlenlassen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sami,

Die Möglichkeit einer Beitragserstattung ist im Fall Ihres Bekannten grundsätzlich nicht ausgeschlossen. -_- hat Ihnen bereits die entsprechenden Ansprechpartner für einen entsprechenden Antrag genannt.

Ergänzend möchte ich hierbei auch auf die Broschüre "Arbeiten in Deutschland und in Israel" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeiten__deutschland__israel,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arbeiten_deutschland_israel) hinweisen, in der u. a. die entsprechenden Auswirkungen des deutsch-israelischen Abkommens und die Möglichkeiten der Beitragserstattung dargestellt sind.

Um noch evtl. Enttäuschungen vorzubeugen: Soweit Ihr Bekannter nur in den Semesterferien (an max. 50 Arbeitstagen/2 Monaten im Jahr) oder sonst nur im Rahmen eines sog. Minijobs gearbeitet hat, dürfte Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit vorgelegen haben. Dies hätte dann zur Folge, dass keine Beiträge von Ihrem Bekannten zur Rentenversicherung gezahlt wurden, die nunmehr erstattet werden könnten...

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Sami,

in der Broschüre ist auf den Seiten 12 und 13 die Beitragserstattung erläutert. Im Zweifel sollte Ihr Bekannter einen entsprechenden Antrag auf Beitragserstattung an seinen Rentenversicherungsträger senden. Hierzu kann der Vordruck V900 (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/V0900,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/V0900) verwendet werden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Leider kenne ich weder den konkreten Einzelfall Ihres Bekannten, noch die Gründe, warum der Rentenversicherungsträger der Meinung ist, dass eine Beitragserstattung nicht möglich sei. Insoweit kann ich Ihnen an dieser Stelle inhaltlich nicht weiterhelfen.

Mein Tipp: Ihr Bekannter sollte die Beitragserstattung schriftlich beantragen und den entsprechenden Bescheid abwarten. Sollte die Beitragserstattung abgelehnt werden, hat er dann hierfür eine schriftliche Begründung, gegen die er dann ggf. mit einem Widerspruch weiter vorgehen kann.

3 Antworten

-_-am 16.04.2010 | 03:29
Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Israel zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Rheinland (ehemals LVA Rheinprovinz) Königsallee 71 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 Telefax 0211 937-3096 http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
Samiam 16.04.2010 | 09:43
laut den Brief, der er von der Rentenversichrung erhalten hat, hat er ca. 7000€ in rentenkasse bezahlt. Laut die Broschüre kann ich niergenwo sehen ob er auszahlen darf oder nicht.
samiam 16.04.2010 | 10:20
Ich habe mit der Rentenversicherung in Berlin telefoniert und sie haben mir gesagt, dass meinen Freund definitiv die eingezahlten Beiträgen in der Rentenkasse nicht ausbezahlt werden kann. Ich kann leider nicht verstehen, die Beiträge sind seins und wenn er die ausbezahlt haben will, es sein Recht Kann mir bitte weite hilfen
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