Für welche Rente die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Sie in einem persönlichen Gespräch bei einer Auskunft – und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Beim Jahrgang 1947 kommen mehrer Altersrenten in Betracht, im Falle der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente prüft die medizinischen Voraussetzungen der Gutachter der Rentenversicherung.
Ggf. sollte in Erwägung gezogen werden einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt zu stellen, da auch dies Auswirkungen auf eine Altersrente haben könnte.