Hallo Steffi,
wenn sie ein Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen, beträgt der Abschlag höchstens 3,6 %.
Voraussetzung ist aber, dass sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen. Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft beantragen, in welcher Sie nachlesen können, ob sie die Voraussetzungen für einen Rentenbeginn am 01.07.2024 erfüllen.
Die Agentur für Arbeit kann Sie im Übrigen nicht zwingen, früher in eine Altersrente mit Abschlag zu gehen.