Hallo Michael,
Versicherte, die eine Altersrente vorzeitig beziehen wollen, können diesen Abschlag durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen.
Die Sonderzahlung dürfen Versicherte ab ihrem 50. Geburtstag vornehmen.
Dafür ist es erforderlich, dass sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger ausdrücklich erklären,eine vorzeitige, durch Abschläge geminderte Altersrente
beziehen zu wollen.
Für die Antragsstellung hat die Deutsche Rentenversicherung
das Formular V0210 „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme
einer Rente wegen Alters“ bereitgestellt.
Informationen hierzu:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-rentenabschlaege-langfristig-ausgleichen-koennen.html