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Zur Experten-Antwort springenHallo Fanny,
wie KSC und W°lfgang bereits zutreffend ausgeführt haben, ist für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente ab dem 63. Lebensjahr die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Voraussetzungen. Bitte schauen Sie in den Ihnen bereits vorliegenden Renteninformationen, ob Sie diese Voraussetzung bereits erfüllt haben. Im Zweifel können Sie sich gern auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell beraten lassen.
Weitere Informationen zum Thema Altersrenten finden Sie auch in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=10 herunterladen können.
!! Gruß w.Hallo Fanny, wie KSC und W°lfgang bereits zutreffend ausgeführt haben, ist für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente ab dem 63. Lebensjahr die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Voraussetzungen. Bitte schauen Sie in den Ihnen bereits vorliegenden Renteninformationen, ob Sie diese Voraussetzung bereits erfüllt haben. Im Zweifel können Sie sich gern auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell beraten lassen. Weitere Informationen zum Thema Altersrenten finden Sie auch in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… herunterladen können.Lieber Experte, bitte die richtigen Fachbegriffe verwenden! In welcher "Renteninformation" kann Fragesteller erkennen ob 35 Jahre vorliegen? Antwort: in keiner, denn da benötige ich die "Rentenauskunft" Wenn wir schon schludrig mit den Begriffen umgehen, was sollen wir da von den Kunden erwarten?
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