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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente

von Fanny05.04.2022 | 18:05
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5 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich bin 63 Jahre alt und arbeite seit fast 30 Jahren nach der Geburt der Kinder als Mini-Jobberin. Mein Rentenanspruch ist ca. 350 € aus früheren Beschäftigungsverhältnissen. Meine Frage: Könnte ich jetzt im Alter von 63 Jahren eine vorzeitige Rente beantragen (mit Abzügen)oder muss ich bis zum regulären Rentenalter warten? Wie verhält es sich mit dem Mini-Job ? Hat dieser eine Auswirkung auf die Rentenhöhe? Mein Mann ist bereits seit Februar 2022 Rentner. Wird meine Rentenzahlung dadurch beaeinfluust? Vielen Dank für Ihre Hilfe Fanny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.04.2022 | 09:22

Hallo Fanny,

wie KSC und W°lfgang bereits zutreffend ausgeführt haben, ist für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente ab dem 63. Lebensjahr die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Voraussetzungen. Bitte schauen Sie in den Ihnen bereits vorliegenden Renteninformationen, ob Sie diese Voraussetzung bereits erfüllt haben. Im Zweifel können Sie sich gern auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell beraten lassen.

Weitere Informationen zum Thema Altersrenten finden Sie auch in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=10 herunterladen können.

4 Antworten

KSCam 05.04.2022 | 19:16
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben können ab 63 in Rente gehen, ansonsten erst mit dem Regelalter 65+x. Hängt im Wesentlichen davon ab ob Sie aus dem Minijob die Eigenanteile zahlen oder dafür zu geizig waren oder es nicht gewusst haben....das wäre seit April 1999 möglich gewesen, allein dadurch könnten Sie heute 23 Jahre haben,.... Rentenauskunft anfordern oder DRV Beratung anrufen, dann wissen Sie es.
W°lfgangam 05.04.2022 | 20:02
hmm ...Ihnen liegen mittlerweile 3 Rentenauskünfte vor. Darin werden expliziert die Voraussetzungen für alle Altersrentenarten - und welche Sie bereits erfüllt haben, oder nicht mehr zum 'gewünschten' Alter/63 erreichen können, genannt. Schauen Sie bitte mal in den Abschnitt 'H - Altersrente für langjährig Versicherte'/ab 63, ob Sie die dafür erforderlichen 35 Jahre haben/wann (oder nicht mehr) erreichbar ...alternativ in der örtlichen Beratungsstelle erkundigen = vorlesen lassen ;-) "Mein Mann ist bereits seit Februar 2022 Rentner. Wird meine Rentenzahlung dadurch beaeinfluust?" NEIN! Gruß w. PS: es ist zum 'Verzweifeln', wie wenig lesebereit die Versicherten sind, statt 'Blatt der Frau' oder die eingeschweißte Wochenendausgabe der Reklamesendungen _vor_ den nützlichen Informationen zur eigenen Alterssicherung/Rentenversicherung mal zuerst zu lesen ...sorry, vergaß, Frauen gehen selten länger auf den Lokus zum Lesen ;-)) Wahllos eben noch gefunden: https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_87907378/rente… (nicht ganz fehlerfrei ;-))
Schadeam 06.04.2022 | 09:26
Lieber Experte, bitte die richtigen Fachbegriffe verwenden! In welcher "Renteninformation" kann Fragesteller erkennen ob 35 Jahre vorliegen? Antwort: in keiner, denn da benötige ich die "Rentenauskunft" Wenn wir schon schludrig mit den Begriffen umgehen, was sollen wir da von den Kunden erwarten?
W°lfgangam 06.04.2022 | 21:45
Zitat von Schade anzeigen
Hallo Fanny, wie KSC und W°lfgang bereits zutreffend ausgeführt haben, ist für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente ab dem 63. Lebensjahr die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Voraussetzungen. Bitte schauen Sie in den Ihnen bereits vorliegenden Renteninformationen, ob Sie diese Voraussetzung bereits erfüllt haben. Im Zweifel können Sie sich gern auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell beraten lassen. Weitere Informationen zum Thema Altersrenten finden Sie auch in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… herunterladen können.
Lieber Experte, bitte die richtigen Fachbegriffe verwenden! In welcher "Renteninformation" kann Fragesteller erkennen ob 35 Jahre vorliegen? Antwort: in keiner, denn da benötige ich die "Rentenauskunft" Wenn wir schon schludrig mit den Begriffen umgehen, was sollen wir da von den Kunden erwarten?
!! Gruß w.
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