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09.05.2008, 19:50
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Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2003 einen Altersteilzeitvertrag mit Laufzeit 3 Jahren abgeschlossen, so dass ich nach Ende der Freizeitphase mit 60 in Rente gehen kann. Nun möchte ich mit 57 einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abschließen und anschließend ALG beziehen. Habe dich dann noch Vertrauensschutz und kann mit 60 in Rente gehen?
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