Für einen 58-jährigen Versicherten, der seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, bleibt eigentlich nur der Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Ich darf hierzu auf die Ausführungen von Rosanna verweisen.
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Für einen 58-jährigen Versicherten, der seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, bleibt eigentlich nur der Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Ich darf hierzu auf die Ausführungen von Rosanna verweisen.
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