Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo heidi,
sofern die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeit oder für die Altersrente für Frauen erfüllt sind, haben Sie nach Vollendung des 64. Lebensjahres nur eine Rentenminderung von 12 x 0,3 % = 3,6 %.
Diese Altersrenten sind von der Anhebung der Altersgrenzen über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus nicht betroffen, so dass eine Rentenminderung auch nur für die Zeit bis einschließlich des Monats des vollendeten 65. Lebensjahres berechnet wird.
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