Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag in Höhe von 9,6 % (Jahrgang 1954, 9,9 % Jahrgang 1955) beziehen, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erreicht haben. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus 8 Monate) müssen Sie auch die Hinzuverdienstregelungen beachten.
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können nur Versicherte beziehen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
Eine vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen (wegen Erwerbsminderung) können Sie unabhängig vom Lebensalter beantragen. Lassen Sie sich beim Rentenversicherungsträger beraten.