Hallo Werner,
sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können, besteht für Sie frühestmöglich ab 63 Jahren Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 10,8%.
Wie Rentencrack bereits richtig angemerkt hat, besteht bei Wohnsitz im vertragslosen Ausland (wie z. B. Bolivien) kein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die abschlagsfreie Regelaltersrente können Sie mit 66 Jahren erhalten, sofern fünf Versicherungsjahre vorliegen.
Sofern die Versicherungszeiten bereits geklärt sind, ist es ausreichend, wenn Sie zu gegebener Zeit den Rentenantrag (ca. 3 Monate vorher) stellen.
Vorzulegen sind zwingend die Bankverbindungsdaten, wobei es sich um kein Konto in Deutschland handeln muss, sowie eine Lebensbescheinigung, die von einer amtlichen Stelle bestätigt ist. Hierfür steht Ihnen die dt. Boschaft bzw. die Konsulate zur Verfügung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf sicherem elektronischem Weg mit der Deutschen Rentenversicherung zu kommunizieren, z. B. De-Mail, ePostfach.
Zur Wahrung des Sozialgeheimnisses ist die Rentenversicherung verpflichtet, Ihre Identität zweifelsfrei festzustellen, bevor sie den Zugang zu personenbezogenen Daten aus einem Sozialversicherungsverhältnis gestatten kann. Aus diesem Grund wird die Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie z. B. Inhaber einer persönlichen De-Mail-Adresse von einem akkreditierten Dienstanbieter sind. Die Identifizierung wird über Ihren akkreditierten De-Mail-Anbieter vorgenommen. Die Antwort der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie anschließend ebenfalls per De-Mail.
Nähere Informationen zu den einzelnen Kommunikationswegen und den dazugehörigen Voraussetzungen (z. B. elektronische Signaturkarte, Ausweis mit Online-Funktion) finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter der Einblendung "Online-Dienste".