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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente Bolivien

von Werner03.07.2018 | 15:23
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin geboren am 04.10.1958 in Weiden (Oberpfalz) Am 19.08.2011 habe ich mich im Bürgeramt der Stadt 20.09.2011 abgemeldet. Seit Oktober 2011 lebe ich ohne Erwerb dauerhaft in Bolivien . Voraussichtlich werde ich auch nicht mehr nach Deutschland zurückkehren. Vielleicht können Sie mir einige meiner Fragen zu meiner Rente beantworten. Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar. Meine Fragen an Sie: Kann ich mit 60 Jahren in Rente gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Welche Unterlagen und Informationen brauchen Sie von mir? Welche Legitimationen sind erforderlich? Muss ich in Deutschland über ein eigenes Konto verfügen? Kann ich aus dem Ausland ein DE-Mailkonto erstellen, da wir in Bolivien über kein Postsystem verfügen. Ich hoffe, dass Sie mir in meiner Angelegenheit behilflich sein können. Mit freundlichen Grüssen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner,

sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können, besteht für Sie frühestmöglich ab 63 Jahren Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 10,8%.

Wie Rentencrack bereits richtig angemerkt hat, besteht bei Wohnsitz im vertragslosen Ausland (wie z. B. Bolivien) kein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die abschlagsfreie Regelaltersrente können Sie mit 66 Jahren erhalten, sofern fünf Versicherungsjahre vorliegen.

Sofern die Versicherungszeiten bereits geklärt sind, ist es ausreichend, wenn Sie zu gegebener Zeit den Rentenantrag (ca. 3 Monate vorher) stellen.

Vorzulegen sind zwingend die Bankverbindungsdaten, wobei es sich um kein Konto in Deutschland handeln muss, sowie eine Lebensbescheinigung, die von einer amtlichen Stelle bestätigt ist. Hierfür steht Ihnen die dt. Boschaft bzw. die Konsulate zur Verfügung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf sicherem elektronischem Weg mit der Deutschen Rentenversicherung zu kommunizieren, z. B. De-Mail, ePostfach.

Zur Wahrung des Sozialgeheimnisses ist die Rentenversicherung verpflichtet, Ihre Identität zweifelsfrei festzustellen, bevor sie den Zugang zu personenbezogenen Daten aus einem Sozialversicherungsverhältnis gestatten kann. Aus diesem Grund wird die Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie z. B. Inhaber einer persönlichen De-Mail-Adresse von einem akkreditierten Dienstanbieter sind. Die Identifizierung wird über Ihren akkreditierten De-Mail-Anbieter vorgenommen. Die Antwort der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie anschließend ebenfalls per De-Mail.

Nähere Informationen zu den einzelnen Kommunikationswegen und den dazugehörigen Voraussetzungen (z. B. elektronische Signaturkarte, Ausweis mit Online-Funktion) finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter der Einblendung "Online-Dienste".

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4 Antworten

KSCam 03.07.2018 | 18:33
Mit Jahrgang 58 können Sie die Rente mit 60 Jahren vergessen, das gibt es nicht. Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann mit 63 in Rente gehen und hätte dann 10,8% Abschlag. Sollten Sie zu 50% schwerbehindert sein und haben 35 Versicherungsjahre, wäre die AR schon mit 61 möglich (auch mit 10,8% Abschlag) Abschlagsfrei wäre erst die Regelaltersrente mit 66 (bei Jg 58), dass Sie 45 Jahre haben und schon mit 64 abschlagsfrei wären, schließe ich aus. Das wäre nur denkbar, wenn Sie auch während der Zeit in Bolivien immer freiwillig in D weitergezahlt hätten - aber in diesem Fall würden Sie so eine Frage nicht stellen. Ich unterstelle dass Sie seit Jahren nichts mehr hier einzahlen. Im Vorfeld die Versicherungszeiten zu klären sollte kein Problem sein, wenn alles geklärt ist, müsste zu gegebener Zeit "nur noch der Antrag" gestellt werden. Entweder schaffen Sie das selbst, oder regeln das über einen Bevollmächtigten, der noch in D lebt, oder bei einem Heimatbesuch, oder über Botschaft oder Konsulat, oder.....da gibt es viele Wege. Natürlich müssen Sie dann belegen dass Sie noch leben, das bescheinigt die Botschaft oder ein Konsulat oder die dortigen Einwohnermeldebehörden, etc...... Das Konto muss nicht in Deutschland sein, Renten können auf jede Bank weltweit geschickt werden. Und DE Mail ist für die datensichere Kommunikation möglich
Ruhrpottam 04.07.2018 | 06:39
Meine Erfahrung mit DE-Mail und DRV. Per DE-Mail hinschreiben und die Antwort kommt per Briefpost.
Rentencrackam 04.07.2018 | 07:38
Zitat von KSC anzeigen
Achtung KSC: Die Altersrente wegen Schwerbehinderung gibt es nicht im vertragslosen Ausland - also nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land besteht. Das besteht aber mit Bolivien nicht. Nachzulesen ist das in einem noch recht jungen Urteil des BSG (B 13 R 15/15 R vom 12. April 2017). Hier kam der Kläger aus Paraguay. Die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch endet kraft Gesetzes, sobald der gewöhnliche Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des SGB IX entfällt. Der Fragesteller müsste daher bei Antragsstellung (und streng genommen auch bei Rentenbeginn) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und dürfte dann wieder nach Bolivien ziehen.
Werneram 04.07.2018 | 17:05
Vielen Dank. Thema kann geschlossen werden
Deutsche Rentenversicherung
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