Mit 58 Jahren kann man in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Altersrente beanspruchen.
Dies wäre frühestens mit 60 und entspr. Abschlägen möglich.
Was in Ihrem Fall die Möglichkeiten zur Altersrente für Schwerbehinderte Menschen angeht, so kann diese bei einer Wartezeit von 35 Jahren mit 10, 8 % Abschlag beansprucht werden - wenn auch im Zeitpunkt des Rentenbeginns noch ein Grad der Behinderung von mind. 50 % besteht.
Sich in einer Auskunfts und Beratungsstelle über die weiteren Möglichkeiten zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente zu informieren, ist in der Tat ein guter Tipp.
MfG