Jahrgang 09/1958, habe 40 Jahre bis 09/2014 gearbeitet, dann Vorruhestand und freiwillig Mindestbeitrag, muss mit 63 ab 10/2021 in Rente gehen, bekomme also 45 Versicherungsjahre zusammen. Mit 64 würde ich doch abschlagsfrei in Rente gehen können.
Wie wird der Rentenabschlag berechnet: 66 - 63 = 3 Jahre oder 64 - 63 = 1 Jahr?
66 - 63 = 3 Jahre
Wenn ich das eine Jahr überbrücke und den Antrag mit ab 64 stelle, dann kein Abschlag?
Hallo Hardy,
Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Das 64. Lebensjahr vollenden Sie im September 2022. Der Rentenbeginn wäre also (ohne Abschläge) der 01.10.2022. Die Wartezeit von 45 Jahren ist nach Ihren Angaben zu diesem Zeitpunkt erfüllt.
Mit 63 haben Sie nur einen Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Der Abschlag berechnet sich vom Renteneintritt bis zum Erreichen des 66. Lebensjahres. Damit würde der Abschlag 10,8 % betragen.
Sollte ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen, dann könnten Sie mit 63 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Hier würde der Abschlag 3,6 % getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ja, aber denken Sie, mit 100 EUR Mehr-Rente holen Sie 15000 EUR nicht gezahlte Rente in 3 Tagen wieder auf? ;-)
Lesen Sie auch diesen Beitrag, da finden Sie nützliche Hinweise, was Überbrückung heißt, wann Rentabilität beginnt/endet:
Gruß
w.
ich habe fuer den rentenrechner folgende
parameeter benutzt :
letzte rentenauskunft 1432014
versicherungsverlauf 31.12.2013 daten gespeichert
derzeitige altersrente euro 949.49
fiktive rente euro 1215.77 , wenn bis
zum rentenbeginn ...gezahlt wuerden
offizieller rentenbeginn 01072021
ich kann vorzeitigg mit 9.9 % abschlaegen in
rente gehen dann am 1.10.2018
gemaess rentenrechner erhielte icch euro
1007.36 ist mir unveerstaendlich, da ich nach
dem 070514 keine beitraege mehr zahlen
werde, ergo muesste die rente geringer sein.
der basiswert sollte euro 949.49 mit
den erhoehungen 2014 , 2.1 %
was ist richtig ???
das weiß doch der Rentenrechner nicht, wenn vor dem erwarteten Rentenbeginn keine Beiträge mehr fließen - der rechnet immer bis zum Enddatum durch.
> was ist richtig ???
Richtig ist: wenden Sie sich örtlich an einen Berater DRV oder Versicherungsamt, die machen eine erwartete Rentenendsumme draus zum Tag X mit Rentenart Y, mit allen bis dahin folgenden/nicht folgenden Versicherungszeiten.
Gruß
w.