Hallo Hardy,
Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Das 64. Lebensjahr vollenden Sie im September 2022. Der Rentenbeginn wäre also (ohne Abschläge) der 01.10.2022. Die Wartezeit von 45 Jahren ist nach Ihren Angaben zu diesem Zeitpunkt erfüllt.
Mit 63 haben Sie nur einen Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Der Abschlag berechnet sich vom Renteneintritt bis zum Erreichen des 66. Lebensjahres. Damit würde der Abschlag 10,8 % betragen.
Sollte ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen, dann könnten Sie mit 63 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Hier würde der Abschlag 3,6 % getragen.
Mit freundlichen Grüßen