Die Aussagen von Rosanna kann ich nur bestätigen.
Vielleicht ist noch zu ergänzen, dass die Feststellungen ohne die Prüfung des Vertrauensschutzes gelten. Man ist also davon ausgegangen, dass Sie vor 1.1.2007 keine Vereinbarung bezüglich Altersteilzeit getroffen haben, und das keine Schwerbehinderung vorliegt.