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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente nach ALG

von Venediger14.05.2013 | 17:08
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6 Antworten

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Hallo, geboren im Februar 1952, männlich, nicht behindert, war ich von 09.1968 bis 06.2010 pflichtversichert, danach 1 Jahr ohne Beschäftigung (ohne Einkommen, keine RV-Beitragszahlung). Seit 01.07.2011 beziehe ich ALG 1, das noch bis zum 30.06.2013 läuft. Mit 63 Jahren bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt möchte ich vorzeitig in Rente gehen. Muss ich mich weiterhin arbeitssuchend/arbeitslos melden, bzw. was ist zur Erfüllung von Wartezeiten zu beachten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Venediger,

die frühestmöglich zu beziehende Rente ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Rentenbeginn 01.03.2015 (sollten Sie am 01.02.1952 geboren sein, dann wäre der Rentenbeginn am 01.02.2015).

Voraussetzung für diese Altersrente ist die Vollendung des 63. Lebensjahres und die Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren. Die Wartezeit ist nach Ihren Angaben bereits erfüllt, so dass Sie unabhängig davon, ob Sie sich nach Auslaufen des Arbeitslosengeld 1-Anspruchs weiterhin arbeitslos melden, die Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Rentenminderung von 9 % in Anspruch nehmen können.

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5 Antworten

KSCam 14.05.2013 | 17:47
Da nach der gegebenen Sachlage mehr als 35 Vericherungsjahre vorliegen, kann mit 63 problemlos die Altersrente für langjährig Versicherte bezogen werden. Wegen der Frage ob eine weitergehende Arbeitslosenmeldung Sinn macht, sollte ein Beratungsgespräch vor Ort erfolgen - diese Zeit sollten Sie sich nehmen.
Ackeram 14.05.2013 | 18:02
Sie können mit 63 Jahren, bei 9% Abschlag, in Rente gehen.
Heinam 14.05.2013 | 19:43
Nur wenn Sie sich diesen hohen Abschlag leisten können. Es gibt Möglichkeiten die besser sind, 9 % für immer ist sehr viel Geld.
KSCam 14.05.2013 | 21:25
Das ist letztlich alles relativ. Angenommen Vedediger lebt von seinen Ersparnissen und vom Vermögen und hat keine Arbeit und auch keinen ALG II Anspruch, so hat er 2 Möglichkeiten: Beispiel volle Rente = 1000 € netto. Er wartet bis 65+6 und erhält 1000 € im Monat (und muss sich in der Zwischenzeit auch krankenversichern) Oder er geht mit 63 mit 910 € in Rente und hat in den 30 Monaten bis 65+6 insgesamt 27300 € bezogen (die er im anderen Fall nicht hätte). Von diesem Geld kann er rechnerisch über 25 Jahre lang monatlich 90 € wegnehmen (=Betrag des Abschlages). Was ist nun besser? Antwort: kommt darauf an...
DarkKnight RVam 17.05.2013 | 07:17
Hallo Venediger, denken Sie bitte an ihre Krankenversicherung....nach dem Auslaufen des ALG!!! Sprechen Sie mit Ihrer Krnakenkasse über die Möglichkeiten... 8-)
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