Im Prinzip haben „KSC“ und DarkKnight“ recht. Wurde Ihr Konto bereits geklärt? Eventuell zählen aber auch noch Zeiten aus dem Ausland zusätzlich zur Wartezeiterfüllung mit. Sind z.B. alle Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr aufgeführt? Ggfs. wäre eine Prüfung Ihres Versichertenkontos zusammen mit einem Rentenberater hilfreich. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.