Beantragen Sie doch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, und lassen Sie sich auch gleich eine aktuelle Rentenauskunft über Ihren frühestmöglichen Rentenbeginn erstellen.