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Vorzeitige Rente

von Martina07.12.2018 | 21:19
71 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe einen Behinderungsgrad von 60% und bin leider sehr krank. Ab 1.4.2024 kann ich offiziell in die Behinderten Rente gehen mit Abzügen.Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, habe Einspruch erhoben. Ich brauche die Rente ganz dringend und frage jetzt, ob es funktioniert, wenn ich jetzt eine einmalige Zahlung Leiste. Kann ich dann schon in Rente gehen, und ab wann ? Ich bedanke mich schon einmal.

5 Antworten

Schlaubiam 07.12.2018 | 21:54
Vor 2024 gibt es keine Altersrente. Da hilft auch keine Einmalzahlung. Rente wird bezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und nicht, wenn man sie dringend benötigt..
W*lfgangam 07.12.2018 | 22:12
Hallo Martina, für eine Rente/hier wegen Alters, müssen Sie wenigstens die Mindestvoraussetzungen erfüllen: - Mindestversicherungszeit /hier 35 Jahre - UND: Mindestalter für diese Rente. Wie Sie wohl richtig darstellen, ist Ihr Mindestalter für die Altersrente für Menschen mit Behinderungen ab 01.04.2024 - das können Sie sich nicht mit etwaigen Zahlungen früher 'erkaufen', wenn die 35 zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht sind Zudem hat Sie die erste Rentenauskunft der DRV auf diese Voraussetzungen bereits ausführlich hingewiesen ...warum dann immer diese Nachfragen kommen /geht da was ANDERES?, erschließt sich mir nicht! ...Okay, als unterstützende Lesehilfe im Forum mag das gelten ;-) Gruß w.
Pfadfinder in Vollrenteam 07.12.2018 | 22:05
------------------------------------------------- Guten Abend, diese beiden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Der Grad der Schwerbehinderung muss mindestens bei 50 Prozent liegen. Der Nachweis von 35 Versicherungsjahren muss erfüllt sein. Bevor Sie den Rentenantrag stellen, sollten Sie diese Schritte beachten: 1. Prüfen Sie, ob beide Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Ihre Beitragsjahre können Sie aus der Renteninformation entnehmen. 2. Stellen Sie Ihre reguläre Altersgrenze fest und checken Sie, ob Sie noch früher in Rente gehen möchten. 3. Berechnen Sie, welche finanzielle Differenz durch einen vorgezogenen Ruhestand entsteht. Prüfen Sie genau, ob Sie sich die Rentenabschläge auch langfristig leisten können. Hierzu sollten Sie eine Rentenberatung bei der DRV aufsuchen. Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite. 4. Wenn für Sie alle wichtigen Informationen vorliegen, können Sie die vorzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung beantragen. Schwerbehinderte Menschen können ohne Rentenabschläge zwei Jahre früher in die Altersrente gehen. Mit Abschlägen ist der Start in den Ruhestand bis zu fünf Jahren früher möglich mit 10,8 % Abschlag. Bevor Sie den Antrag auf Rente für Schwerbehinderung stellen, sollten Sie die daraus entstehenden finanziellen Ausfälle ernsthaft prüfen, ob Sie sich die vorgezogene Rente leisten können. Grundsätzlich ist zu beachten: Gegenüber der Rentenversicherung wird eine Schwerbehinderung durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, wie Sie schreiben 60 % Grad der Behinderung, müssten Sie dann im Antragsverfahren vorlegen. Da Sie Ihr Geburtsjahr/Monat nicht angegeben haben, ist eine ausführlichere Aussage derzeit nicht möglich. Unter den von Ihnen hier gemachten Angaben, neige ich eher hier unter Vorbehalt - mit NEIN zu antworten. Vielleicht kann Ihnen ein anderer User hier mehr zu antworten, was ich möglicherweise unbeabsichtigt nicht erwähnt habe. Mit freundlichem Gruß
Dieteram 08.12.2018 | 19:01
Hallo, so, so ganz dringend! Überbrücken Sie doch mit Ihrer einmaligen Zahlung, bis die EMR durch ist. Mfg
-am 10.12.2018 | 08:03
Guten Morgen, für alle Altersrenten gilt, dass Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben müssen, ab dem Sie diese Rente in Anspruch nehmen können. Früher ist eine Altersrente nicht möglich - auch nicht, wenn Sie eine einmalige Zahlung leisten.
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