Hallo Wernerrabe,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können sie erhalten, wenn sie bei Beginn der Rente schwerbehindert ( ein Grad der Behinderung von mindestens 50) sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Der Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft nach Beginn der Altersrente ist für den Anspruch ohne Folgen.