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Experten-Antwort

Vorzeitige Schwerbehindertenrente rücknehmbar?

von Wernerrabe21.02.2019 | 10:26
91 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1957 und habe seit Januar 2018 einen GdB von 50. Für 01.2010 ist vom Versorgungsamt eine Nachuntersuchung / Nachprüfung vorgesehen / angekündigt. Ich möchte im November 2019 in den vorzeitigen Ruhestand für Schwerbehinderte gehen. Wenn dann im Januar 2020 eine Herabsetzung des GdB erfolgen sollte, was geschieht dann mit meiner Rente? Für eine Expertenantwort wäre ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wernerrabe,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können sie erhalten, wenn sie bei Beginn der Rente schwerbehindert ( ein Grad der Behinderung von mindestens 50) sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Der Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft nach Beginn der Altersrente ist für den Anspruch ohne Folgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Cosimaam 21.02.2019 | 10:30
Wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ein GdB von mindestens 50 vorliegt, ist alles gut und es bleibt selbstverständlich bei der Berentung.
Deutsche Rentenversicherung
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