Hallo Kyra,
der Bezug von Arbeitslosengeld II begründet seit 01.01.2011 nurmehr eine Anrechnungszeit, die nicht als Pflichtbeitrag zur Erfüllung der 12 Monate ausreicht. Wurde ALG II im Zeitraum 01.01.2005 - 31.12.2010 bezogen, liegen für diese Zeiten Pflichtbeiträge vor, die für die 12 Monate zu berücksichtigen sind.