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Experten-Antwort

vorzeitiger Rentenbeginn

von Bettina Halupka21.07.2011 | 09:04
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Ich wollte gern mit 62 Jahren in Rente gehen.Erfülle die Anforderung für langjährige Versicherte(habe über 35 Jahre Beiträge entrichtet) Meine Frage: ist es möglich mit 62 Jahren Rente zu beantragen und mit wieviel abzügen habe ich zu rechnen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina Halupka,

die Altersrente für langjährig Versicherte kann nach § 36 SGB VI erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig bezogen werden.

Nach § 236 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VI kann es aber sein, dass für diese Rentenart die Altersgrenze nicht von 65 auf 67 Jahre stufenweise angehoben wird und auch ein vorzeitiger Bezug schon mit 62 Jahren möglich ist.

Dies ist dann der Fall, wenn Sie vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben. Der Abschlag würde in diesem Fall 10,8 Prozent betragen.

Dieser sogenannte Vertrauensschutz gilt auch für Versicherte, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaues bezogen haben.

Nur für den Fall, dass Sie allerdings schon vor November 1949 geboren sein sollten, ist die Inanspruchnahme dieser Rente erst zwischen dem 62. und dem 63. Lebensjahr möglich.

Sollten die Voraussetzungen bei Ihnen nicht vorliegen, dann sollten Sie zur individuellen Abklärung ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

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