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Experten-Antwort

vorzeitiger Ruhestand

von Jutta08.09.2010 | 16:08
2951 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 51 und wenn ich richtig liege, könnte ich 2011 bei einem Abzug von 0,3 % je Monat (=18% bei 5 Jahren) die Rente antreten. Dies betrifft auch meine Betriebsrente, die ähnlich hoch ist wie die gesetzliche. Mich interessiert, wie ich meinen Nettoverlust errechnen kann. D.h. Was muss ich versteuern? Wie sieht es mit Krankenversicherungsbeiträgen aus? Gibt es dafür allgemeingültige Aussagen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jutta,

als Forum der gesetzlichen Rentenversicherung können wir leider keine Auskünfte zu Betriebsrenten sowie zur Versteuerung geben.

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. das Finanzamt.

Zur Krankenversicherung der Rentner zahlt der Rentenversicherungsträger einen Beitrag in Höhe von 7% Ihrer Bruttorente.

Von Ihnen ist derzeit eine Eigenbeteiligung in Höhe von 7,90% zu leisten.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner, der alleine von Ihnen zu tragen ist, beträgt 1,95% bzw. 2,2% für Kinderlose.

Für den Fall, dass Sie privat krankenversichert sind und den Beitrag zur privaten Krankenversicherung alleine tragen, zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Rente. Dieser ist so hoch wie der für einen gesetzlich krankenversicherten Rentner zu tragende Betrag.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 08.09.2010 | 20:40
Hallo Jutta, > "Abschlag bei Betriebsrente" Wenn es sich um die Betriebsrente des öff. Dienstes -VBL- (oder gleichwertige/kirchliche Zusatzversorgungen) handelt, dann ist der Abschlag auf max. 10,8 % begrenzt. Viel übler ist bei Betriebsrenten, dass für die Kranken- und Pflegeversicherung weitere rd. 17 % noch abgezogen werden - anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es keinen Zuschuss zu den KV-Beiträgen (mehr). Betriebsrenten, die von anderen Arbeitgebern gezahlt werden, enthalten grundsätzlich auch Abschläge, wenn sie vor der Regelaltersgrenze beginnen. Hier hilft nur der direkte Kontakt zum Personalbüro. Steuer: Rente ist einfach, je nach Beginn/Jahr der Rente erhalten Sie einen lebenslang festgeschriebenen Steuerfreibetrag. 2011 sind es 38 % der ersten vollen Jahresrente. Der Rest - ggf. bei Rentenerhöhungen dann steigend - unterliegt der Einkommessteuer Betriebsrenten sind sehr unterschiedlich zu versteuern. das kann ein mickriger Ertragsanteil sein bis hin zur 100 % Versteuerung - je nach dem, wie die Finanzierung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer erfolge. Richtige Antworten dazu können Ihnen nur die dafür zugelassenen Fachleute geben, dabei ist das ganze Pakt Ihrer Einkünfte zu berücksichtigen. Gruß w.
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