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Experten-Antwort

vorzeitiges Ausscheiden aus Berufsleben

von Georg Schulte13.01.2015 | 16:47
1989 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Rentenexperten, ich bin 57 Jahre alt und hatte das Glück einer Erbschaft. Ich bin zur Zeit als Angestellter mit einem guten Gehalt voll berufstätig, möchte aber aus verschiedenen Gründen gern möglichst schnell aus dem Berufsleben komplett aussteigen. Ich wäre dann zwar ohne Einkommen aber durch die Erbschaft und meiner angesparten Altersvorsorge mit einem (bescheidenen) Monatseinkommen abgesichert. Wenn ich unser Rentensystem richtig verstehe, kann ich bis ich 63 bin, private Beiträge in die ges. RV einzahlen um dann mit 63 in die Altersrente zu gehen. Da ich ein gutes Einkommen hatte, bin ich bereits jetzt auf über 60 Entgeltpunkte gekommen, hätte dann also eine auskömmliche Altersrente. Welche Beiträge müsste ich mindestens monatlich zahlen oder könnte ich sogar auf Zahlungen in die RV verzichten (habe die 35 Jahre erreicht)? Dann wären nur noch Krankenversicherungsbeiträge fällig. Bin an einer Grundsatzüberlegung evt. ins EU-Ausland zu ziehen. Hätte das einen Einfluss? Was meint Ihr? Danke für Eure Tipps.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg Schulte,

Ihre Fragestellung ist in der Summe leider zu vielschichtig, als dass man hier in diesem Forum eine zielführende abschließende Antwort geben könnte. Alle möglichen Variationen zu berücksichtigen würde schlicht den Rahen dieses Forums sprengen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen sich hierzu individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträges beraten zu lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo H.Weber,

zum Thema „freiwillige Beiträge“ im Allgemeinen kann ich Ihnen noch die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ empfehlen, die Sie unter folgendem Link herunterladen können:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Für die freiwilligen Beiträge für das Jahr 2015 gelten im Übrigen folgende Werte:

monatlicher Mindestbeitrag: 84,15 Euro

monatlicher Höchstbeitrag: 1.131,35 Euro

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 13.01.2015 | 21:57
Hallo Georg Schulte, ähnliche Gedanken, wie Sie sie äußern, kenne ich auch von anderen Versicherten. Zur freiwilligen Versicherung sollten Sie sich bewusst sein, dass aktuell die (schöngerechnete) Rendite bei 20 Jahren liegt, ehe Sie das eingezahlte Kapital über monatliche Rentenzahlungen wieder 'erlebt' haben ...real gerechnet geht es eher auf 25/30+ Jahre zu. Was Sie vor Erreichen Ihrer Altersrente verlieren, wird der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente sein. Möglicherweise kommen Sie noch in den Genuss einer Ausnahmeregelung, dass freiwillige Beiträge (Mindestbeiträge) diesen Anspruch erhalten können. Ausland? ...wohin? Zum Faulenzen oder Arbeiten - ggf. entstehen dann bei Letzterem Versicherungszeiten, die auch hier in D anrechenbar sind. KV dann vorher hier zu klären wäre wichtig bzw. welche KV-Leistungen erwarten mich im Ausland. Kurzum, Sie müssen sich in Ihrem Fall/Vorhaben intensiv beraten lassen, was im Rahmen Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie/künftigen Rentensprüchen das Beste für Sie ist, bevor Sie die Tür in D zumachen. Gruß w.
Baron von Trollam 13.01.2015 | 22:58
Du bist nur scharf aufs Schmarotzen, Faulpelz. Arbeits gefälligst, damit nicht andere für dich zahlen müssen!
Georg Schulteam 14.01.2015 | 10:56
Wenn ich unser Rentensystem richtig verstehe, kann ich bis ich 63 bin, private Beiträge in die ges. RV einzahlen
Hallo Georg Schulte, ähnliche Gedanken, wie Sie sie äußern, kenne ich auch von anderen Versicherten. Zur freiwilligen Versicherung sollten Sie sich bewusst sein, dass aktuell die (schöngerechnete) Rendite bei 20 Jahren liegt, ehe Sie das eingezahlte Kapital über monatliche Rentenzahlungen wieder 'erlebt' haben ...real gerechnet geht es eher auf 25/30+ Jahre zu. Was Sie vor Erreichen Ihrer Altersrente verlieren, wird der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente sein. Möglicherweise kommen Sie noch in den Genuss einer Ausnahmeregelung, dass freiwillige Beiträge (Mindestbeiträge) diesen Anspruch erhalten können. Ausland? ...wohin? Zum Faulenzen oder Arbeiten - ggf. entstehen dann bei Letzterem Versicherungszeiten, die auch hier in D anrechenbar sind. KV dann vorher hier zu klären wäre wichtig bzw. welche KV-Leistungen erwarten mich im Ausland. Kurzum, Sie müssen sich in Ihrem Fall/Vorhaben intensiv beraten lassen, was im Rahmen Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie/künftigen Rentensprüchen das Beste für Sie ist, bevor Sie die Tür in D zumachen. Gruß w.
Hallo Wolfgang, ich danke Ihnen sehr für Ihre Informationen. Genau die Frage der Rendite ist es, die mich ebenfalls an einem Effekt einer freiwilligen Zahlung zweifeln lässt. Wichtig war auch der Hinweis von Ihnen auf den Erhalt der Erwerbsminderungs-Rentenansprüche durch freiwillige Zahlungen. Ich werde das mal klären lassen. Nun wäre noch offen, wie hoch die Mindestbeträge für freiwillige Zahlungen ungefähr sind. Es wäre für mich kein Problem, diese freiwilligen Beiträge zu zahlen. Ich plane, nach Südtirol zu ziehen, da meine Tochter dort lebt. Möchte gern wieder meinen künstlerischen Neigungen nachgehen und wieder mehr Zeit für uns haben. Also keine Berufstätigkeit bis zum vorgezogenen Rentenbeginn mit 63. Bin privat Krankenversichert, das wäre im Ausland also kein Problem. Können Sie etwas zur Höhe der Pflichtbeiträge sagen? Danke und einen guten Tag.
Georg Schulteam 14.01.2015 | 10:28
@ ...Troll Nomen est omen!
W*lfgangam 14.01.2015 | 21:36
Gern geschehen, Georg Schulte. Ergänzend noch der Hinweis, dass sich die freiwilligen Mindestbeiträge vielleicht auch im Hinblick auf die abschlagsfreie Rente mit 63 + 10 Monaten rechnen könnten (Sie sind Jahrgang 1957... wenn Sie nicht gerade in diesen ersten paar Tagen 2015 Geburtstag hatten). Bei der Frage/Prüfung zu Erwerbsminderungsrente/ob freiwillige Beiträge anwartschaftserhaltend möglich sind, lassen Sie auch gleich prüfen, ob die 45 Jahre bis 63+10 noch erreichbar sind. Zwischen der 'normalen' Rente mit 63 und der 10 Monate später abschlagsfreien liegt ein Abschlag bei 63 von 10,5 %. Man wird in der Beratungsstelle auch ausrechnen können, ob es sich wirklich lohnt, 10 Monate auf die (gekürzte) Rente zu verzichten, um dann 10,5 % mehr zu erhalten ...eigentlich springt es einem schon ins Auge, dass es bei 10 Monaten Verzicht genau 10,5 Jahre sind (sofern nicht noch an den Beginn der gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersversorgung gekoppelt ist ...dann wird es eher noch länger). Letzter Hinweis: Sie sprachen von künstlerischer Tätigkeit/Neigungen. Wenn Sie daraus Einkommen erzielen, kann es mit einer vorgezogenen Altersrente (vor 65 + 11) generell Essig sein. Als steuerrechtlicher Gewinn zu wertendes Einkommen darf den Jahresbetrag von derzeit 5400 EUR nicht überschreiten, sonst gibt es Kürzungen vorgezogener Altersrenten bis hin zum völligen Entzug. Gruß w.
W*lfgangam 15.01.2015 | 20:41
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Korrektur: Das mit dem "springt ins Auge" war natürlich ein Schnellschuss ...würde nur bei 12 Monaten Abwarten auf die abschlagsfreie Rente zutreffen, bei 10 Monaten sind es nur ~ 8 Jahre. Wen es interessiert, und sofern _nur_ Rente mit Abschlag/ohne Abschlag bei der Frage "soll ich verschieben?" betroffen ist, kann sich die Amortisierungsfrage/nach welcher Zeit lohnt es sich noch, mit folgender Formel selbst ausrechnen (wobei, mit Hand geht es schneller, als dafür Excel zu bemühen ;-): ((R - RxA/100) x M) / RxA/100 = L R = ungekürzte Rente A = Abschlag M = Monate bis zur abschlagsfreien Rente L = Laufzeit in Monate (bis die nicht erhaltene ungekürzte Rente mit dem Mehrbetrag wieder in der Haushaltskasse ist). Gilt aber wirklich nur für den ganz einfachen Fall 'Rente' und Verschiebung. Bei zusätzlicher betrieblicher Altersversorgung + ggf. freiw. KV/oder PKV + Überbrückung durch ALG wird es wirklich zu individuell, als es in einer einfachen Formel darstellen zu können – könnte man natürlich einbauen, wäre aber nur für Personen interessant, die tgl. danach gefragt werden würden *g Gruß w.
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