ich wende mich an dieses Forum, da ich bezüglich der im Thema genannten Ausgestaltung eines Riester-Fondssparplanes unterschiedliche Aussagen erhalten habe:
Ist es möglich, die VWL des Arbeitgebers in einen Riesterfond einzuzahlen?
Mit freundlichem Gruß
Markus
27.11.2007, 14:11
Experten-Antwort
Die vermögenswirksamen Leistungen wurden in den Tarifverträgen verschiedener Branchen (z. B. Metall, Chemie, Bau) in altersvorsorgewirksame Leistungen (AVL) umgewandelt. Die altersvorsorgewirksamen Leistungen können beispielsweise in eine betriebliche Altersvorsorge oder in einen Riestervertrag fließen. Entscheidend ist dafür die Regelung im jeweiligen Tarifvertrag. Diese Regelung ersetzt die bisherige zu vermögenswirksamen Leistungen und gilt grundsätzlich für alle Neuverträge. Das bedeutet: Die vermögenswirksamen Leistungen werden durch die altersvorsorgewirksamen Leistungen ersetzt. Wer einen neuen Vertrag abschließt hat nur noch Anspruch auf AVL. Für diejenigen, deren vermögenswirksamen Leistungen z. B. gerade in einen Bausparvertrag fließen hat sich jedoch nichts geändert, denn für bereits abgeschlossene VL-Sparverträge gilt Bestandsschutz.
Auskunft über die Möglichkeiten im jeweiligen Betrieb können die Personalabteilung oder der Betriebsrat geben.