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während Arbeitsphase der Altersteilzeit EM-Rente

von sozial16.02.2009 | 14:39
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wenn bei jemanden in der Arbeitsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) eine Erwerbsminderung festgestellt wird, ist es dann möglich, dass eine Rückberechnung erfolgt und er nicht den Aufstockungsbetrag erhält, sondern ganz normal sein volles Gehalt, denn bis zur Erwerbsminderung hat derjenige ja auch voll gearbeitet? Vielen Dank für eine Antwort!

3 Antworten

...am 16.02.2009 | 15:05
Ja, wenn während der Arbeitsphase Erwerbsminderung eintritt, ist das ein sog. Störfall. Das fehlende Gehalt und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge (zum vollen Gehalt entsprechend der tatsächlichen Arbeitsleistung) sind nachzuentrichten Es ist dann im Endeffekt so, als ob nie eine Altersteilzeit vereinbart worden wäre.
Wolfgangam 16.02.2009 | 19:32
Hallo sozial, EM-Rente, die nicht voll und auf Dauer festgestellt wird, ist kein Störfall, sondern nur eine Unterbrechung der ATZ. Nachlesen: Punkt 2.1.7.4 (S. 34) bzw. 2.1.7.6 (S. 35) http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDoc… Gruß w. Zusatzfrage an EXPERTEN-Meinung: Wie ist eine VEM auf Dauer zu werten, die erst Monate nach Ende der ATZ enden würde (aber vor der Regelaltersgrenze) ? (gut, ist eine arbeitsrechtliche/ATZ Frage ;-) ...ich riet 'meinem' AG grad heute Fall bezogen, das Arbeitsverhältnis als solches mit dem betreffenden ATZler nicht vorzeitig zu beenden, da eine VEM auf 'nur' Dauer auch jederzeit vor Ablauf der Bewilligungsphase/vor Ablauf der ATZ z. B. durch Begutachtung (der ist ja wieder voll arbeitsfähig) oder 'unzulässigem' Hinzuverdienst beendet werden könnte. Dann steht der AG wohl arbeitsrechtlich etwas dumm da - oder ? Theoretisch, aber, um auf der sicheren Seite zu sein ... Gruß w.
sozialam 17.02.2009 | 08:12
Aber wenn es kein Störfall ist und die Zeitrente z.B. auf drei Jahre befristet ist, ist in dem bestimmten Fall die Arbeitsphase bereits um 1 1/2 Jahre überschritten (Arbeitsphase läuft bis 10/2010). Wenn die Altersteilzeit nur unterbrochen wird, müsste die Zeit ja zur Hälfte "nachgearbeitet" werden, oder? Viele Grüße
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