Hallo sozial,
EM-Rente, die nicht voll und auf Dauer festgestellt wird, ist kein Störfall, sondern nur eine Unterbrechung der ATZ.
Nachlesen:
Punkt 2.1.7.4 (S. 34) bzw. 2.1.7.6 (S. 35)
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Gemeinsame__Rundschreiben__der__SV/2004/2004__03__09__Anlagen,templateId=raw,property=publicationFile.null/2004_03_09_Anlagen
Gruß
w.
Zusatzfrage an EXPERTEN-Meinung:
Wie ist eine VEM auf Dauer zu werten, die erst Monate nach Ende der ATZ enden würde (aber vor der Regelaltersgrenze) ? (gut, ist eine arbeitsrechtliche/ATZ Frage ;-) ...ich riet 'meinem' AG grad heute Fall bezogen, das Arbeitsverhältnis als solches mit dem betreffenden ATZler nicht vorzeitig zu beenden, da eine VEM auf 'nur' Dauer auch jederzeit vor Ablauf der Bewilligungsphase/vor Ablauf der ATZ z. B. durch Begutachtung (der ist ja wieder voll arbeitsfähig) oder 'unzulässigem' Hinzuverdienst beendet werden könnte. Dann steht der AG wohl arbeitsrechtlich etwas dumm da - oder ? Theoretisch, aber, um auf der sicheren Seite zu sein ...
Gruß
w.