Hallo Jutta Herrmann,<br />
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wie Matze72 Ihnen schon richtig geschrieben hat, ist das überhaupt kein Problem. Der Anspruch auf die Witwenrente besteht ja - es ist lediglich die Einkommensanrechnung anzupassen, die zu der Nullrente geführt hat. Schicken Sie Ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig vor Beginn der "Auszeit" eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie ab .... keinen Verdienst erzielen, dann wird die Einkommensanrechnung ab diesem Tag beendet. Sofern Sie es nicht rechtzeitig davor schaffen, wird aber natürlich auch rückwirkend angepasst und Sie erhalten eine Nachzahlung.<br />
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Auch zur Krankenversicherung hat Matze72 Ihnen schon richtige Hinweise gegeben - das sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse klären.