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Experten-Antwort

Wahl des Beginns der Erwerbsunfähigkeitrente

von Hugo09.09.2013 | 22:16
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7 Antworten

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Hallo Ich bin jetzt gefragt worden ob ich nach meinem letzten Arbeitstag (Sep2012) rückwirkend die volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten möchte oder ca. erst ab einem halben Jahr später (März 2013). Zwischem letzten Arbeitstag und Antragstellung habe ich Krankengeld (bis heute) erhalten. Die volle E-Rente ist bewilligt und ich soll jetzt sagen ab wann die Rente zählt. Wann ist die Rente höher? Beim Krankengeld ist es ja so das es nur 70% vom normalen Einkommen ist und wird die Rente dann von den 70% an hochgerechnet oder nicht? Falls ja ist es doch besser ab dem letzten Arbeitstag den Rentebeginn zu machen? Bitte um eine Nachricht, Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo ,

häufig ist der Leistungsfall einer Rente wegen Erwerbsminderung identisch mit dem Tag der Rentenantragstellung. Ein Wahlrecht für diese Rentenart kann daher in diesem Forum nicht nachvollzogen werden.

Festgelegt wird der Tag des Leistungsfalles durch den ärztlichen Beratungsdienst und einen Juristen des Rentenversicherungsträgers. Eine Besonderheit gilt bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung. Hier beginnt die Rente mit dem Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Leistungsfall.

Während des Bezuges von Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse noch Beiträge auf Ihr Rentenkonto ein.Diese Beiträge werden bei Bewilligung der Rente bis zum Leitungsfall noch rentensteigernd mitberücksichtigt.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich erläutern welche Zeiten bei Ihnen berücksichtigt werden.

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6 Antworten

Maxiam 09.09.2013 | 22:34
die Rente bezieht sich nicht auf das Krankengeld, sondern auf das, was an Beiträgen eingezahlt wurde und Achtung: die Krankenkasse holt sich das Krankengeld zurück von dem Tag an, an dem die EM-Rente gewährt wird daher wäre ein späterer Beginn eventuell besser muss gut durchdacht und ausgerechnet werden
BoBoam 09.09.2013 | 23:38
Zitat von Maxi anzeigenausblenden
Die gesetzliche Krankenkasse holt sich das Krankengeld von der DRV, die DRV überweist an die KV aber nur in Rentenhöhe. In der Regel ist das Krankengeld ja höher als die Rente, du brauchst aber in der gesetzlichen KV nicht die Differenz zurückzahlen.
Hugoam 10.09.2013 | 11:25
Ist es so, das die E-Rente bis zum 60 Lebensjahr hochgerechnet wir und sich so die Höhe der Rente ergibt? Wenn sie Rentnstelle vom, Krankegeld ausgeht als letzten Verdienst ist die Rente dann geringer als wenn sie vom letzten Arbeitstag ausgeht? Ich habe die Wahl ob die Rente rückwirkend zum ersten Tag nach dem letzten Arbeitstag oder ein halbes Jahr später mitten in der Zeit ist wo ich Krankengeld erhalten habe, gild. Krankengeld ist ja geringer als wie der Lohn und wenn dann vom Krankengeld ausgegangen wird, möchte ich wissen ob die Rente dann geringer ist als wie wenn vom letzten Verdienst ausgegangen wird. Es ist wegen dem das ja bis zum 60 Lebensjahr hochgerechnet wird, deshalb frage ich :-)
KSCam 10.09.2013 | 16:43
Und wenn Ihnen die DRV ein "Wahlrecht" zwischen 2 möglichen Rentenbeginnen eingeräumt hat (weil vielleicht ein Rehaantrag als Rentenantrag gelten könnte), ist es doch ganz einfach: Die DRV soll Ihnen 2 Probeberechnungen schicken (einmal Rente ab Sept. 12, einmal Rente ab März 13). Und dann wählen Sie die höhere. :)
Mimiam 10.09.2013 | 17:26
Der Unterschied betrug bei mir aber nur ein paar Cent (mir hatte der nette Sachbearbeiter gleich beide Probeberechnungen mitgeschickt). Was ich hier nicht verstehe: Wenn Hugo gefragt wurd, müsste er ja bereits eine Bewilligung habn; warum fragt er dann, wovon die Rente "hochgerechnet" würde?
Lexam 10.09.2013 | 21:49
Hallo Hugo, für die Höhe der EM-Rente ist nicht Ihr letzter Verdienst maßgebend, sondern alle gezahlten Beiträge uns sonstigen berücksichigungsfähigen Zeit, die Sie bis zum Rentenbeginn haben. Normalerweise ist der Betrag der Rente in beiden Fällen nahezu gleich hoch, wie Mimi schon geschrieben hat. - Ein sehr hohes Krankengeld kann die Rentenhöhe positiv beeinflussen. Aber auch nur geringfügig, es handelt sich ja nur um 6 Monate und bei einem früheren Rentenbeginn würden Sie für diese 6 Moante wahrscheinlich einen Zurechnungszeit erhalten, wenn Sie noch keine 60+ sind. - Sind Sie über 60+, wäre ein späterer Rentenbeginn gut, da dann der Rentenabschlag geringer ausfällt. - Nachteile bezüglich des Krankengeldes entstehen Ihnen bei einem früheren Rentenbeginn nicht, Sie müssen keinesfalls das Krankengeld oder einen Teil davon zurückzahlen. - Ist die Rente höher als das Krankengeld, würden Sie bei einem früheren Beginn den Differenzbetrag als Nachzahlung ausgezahlt bekommen. (Meistens ist aber das Krankengeld höher.) Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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