Hallo Hugo ,
häufig ist der Leistungsfall einer Rente wegen Erwerbsminderung identisch mit dem Tag der Rentenantragstellung. Ein Wahlrecht für diese Rentenart kann daher in diesem Forum nicht nachvollzogen werden.
Festgelegt wird der Tag des Leistungsfalles durch den ärztlichen Beratungsdienst und einen Juristen des Rentenversicherungsträgers. Eine Besonderheit gilt bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung. Hier beginnt die Rente mit dem Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Leistungsfall.
Während des Bezuges von Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse noch Beiträge auf Ihr Rentenkonto ein.Diese Beiträge werden bei Bewilligung der Rente bis zum Leitungsfall noch rentensteigernd mitberücksichtigt.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich erläutern welche Zeiten bei Ihnen berücksichtigt werden.