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Experten-Antwort

Wahl zwischen Regelaltersrente und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Auswirkungen auf Rentenhöhe?

von mp28.03.2014 | 18:19
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10 Antworten

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Beim Übergang von EM-Rente zur Altersrente bin ich vor die Wahl gestellt!, mich für eine der o.g. Rentenarten zu entscheiden. Worin liegt der Unterschied? Welche Auswirkungen hat die Wahl auf die Rentenhöhe? Laut Schreiben kann ich diese Rente auch schon rückwirkend ab 01.Februar bekommen, die EM-Rente lief bisher bis Ende April. Was bedeutet das wieder? Auch in Zusammenhang mit der o.g. Wahlpflicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wichtig wäre zu klären, ob sich bei den unterschiedlichen Beginnsdaten Unterschiede in der Rentenhöhe ergeben. Ist dies nicht der Fall, kann problemlos der frühere Rentenbeginn gewählt werden.

Der spätere Rentenbeginn kann dann zu einer höheren Rente führen, wenn weitere rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt werden, z. B. Pflege eines Angehörigen mit Beitragsentrichtung durch die Pflegekasse.

Ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter oder eine Vorsprache in einer Beratungsstelle wären zielführend.

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9 Antworten

KSCam 28.03.2014 | 18:28
Sie kommen erst dann weiter, wenn Sie wissen ob die Altersrente höher oder gleich hoch ist wie die bisherige Em Rente. Da braucht es eventuell auch noch 2 Berechnungen, eine zum 01.02. und eine zum 01.05. Fordern Sie das an und entscheiden Sie sich dann. Gibt es keinen geldmäßigen Unterschied zwischen Em Rente und Altersrente, ist es letztlich egal was Sie wählen. Ist die Altersrente höher, dürfte der frühere Beginn, also der 01.02. das bessere für Sie sein. Abschlagstechnisch ist es wurst, da sind beide Altersrentenarten abschlagsfrei, da Sie wohl im Januar 49 geboren sind - aber Achtung Sie nehmen die bisherigen Abschläge mit......
Sozialröchler?am 29.03.2014 | 00:08
Zitat von KSC anzeigen
Wozu denn 2 Berechnungen? Die Beträge dürften doch die gleichen sein. Hier geht es doch nur darum, dass man die vermutlich höhere Altersrente früher beziehen könnte, wenn man sie denn vor der von Amts wegen gewährten Regelaltersrente beantragte. Wenn das erkannt wird, werden die Rentner angeschrieben und auf diese Möglichkeit hingewiesen. Allerdings sollte dann schon dabei stehen, was das ausmacht. Für Kleinstbeträge muss man sich damit nicht belasten. Wichtig ist aber die frühzeitige Antragstellung. Wenn der Antrag später als 3 Monate nach dem frühestmöglichen Rentenbeginn gestellt wird, gibt es die Altersrente nämlich erst ab Antragsmonat.
Sozialröchler?am 29.03.2014 | 00:09
Zitat von KSC anzeigen
Wozu denn 2 Berechnungen? Die Beträge dürften doch die gleichen sein. Hier geht es doch nur darum, dass man die vermutlich höhere Altersrente früher beziehen könnte, wenn man sie denn vor der von Amts wegen gewährten Regelaltersrente beantragte. Wenn das erkannt wird, werden die Rentner angeschrieben und auf diese Möglichkeit hingewiesen. Allerdings sollte dann schon dabei stehen, was das ausmacht. Für Kleinstbeträge muss man sich damit nicht belasten. Wichtig ist aber die frühzeitige Antragstellung. Wenn der Antrag später als 3 Monate nach dem frühestmöglichen Rentenbeginn gestellt wird, gibt es die Altersrente nämlich erst ab Antragsmonat.
Sozialröchler?am 28.03.2014 | 23:58
Da sollte dann eigentlich auch der Rentenbetrag der Altersrente ab dem frühestmöglichen Rentenbeginn dabei stehen. Vermutlich wird die Rente höher als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung sein, sonst sollte ein solches Schreiben Ihnen nicht zugegangen sein. Rufen Sie an und lassen Sie sich das erläutern.
mpam 29.03.2014 | 10:28
Beträge sind dem Formular 'Auswirkungen der Regelaltersgrenze' nicht beigefügt, lediglich die 2 Kreuze bei Regelaltersrent und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und das Datum 01.02.14.
KSCam 29.03.2014 | 17:51
dann fragen Sie schriftlich, bzw. am Montagmorgen telefonisch nach und teilen mit, dass Sie sich erst entscheiden können, wenn Sie die Beträgen kennen....
mpam 30.03.2014 | 10:51
Danke für die Anregungen. Was empfiehlt der Experte?
KSCam 30.03.2014 | 13:36
Was soll der anderes empfehlen? Der weiß doch auch nicht ob im individuellen Fall die AR höher ist als die EM Rente. Bis er morgen früh die Farge beantwortet, können Sie das längst telefonisch geklärt haben. Einem Berater im Beratungsdienst würde es nie einfallen dem Kunden nach 2 Alternativen des Rentenbeginns zu fragen ohne ihm Zahlen zu nennen. Den Sachbearbeitern (weit weg von den Kunden) geht so ein Schreiben gerne mal von der Hand. Versteht man nicht wirklich, ist aber so. :)
mpam 31.03.2014 | 10:28
Eine Rückmeldung an das Forum: Der empfohlene Rückruf in Berlin ergab, dass absolute Zahlen zum Wahlvergleich nicht vorliegen und auch nicht genannt werden, da Probeläufe nicht gefahren werden. Beide Rentenhöhen wären generell gleich hoch, nur könne die Altersrente in meinem Fall früher abschlagsfrei gezahlt werden.
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