Hallo mp,
die Aussage ist nicht so ganz verkehrt, berücksichtigt aber etl. einige Faktoren nicht.
- werden in den 3 Monaten zw. AloRT und RegelRT weitere RT Zeiten erworben/aufgebaut?? Dann würde die RegelRT natürlich um diese 3 Monate höher ausfallen.
- der differierende Rentenbeginn kann sich auswirken, wenn zwichenzeitlich Änderungen an den gesetzl. Grundlagen eintreten (z.B. Rentenbeginn vor 01.07. oder nach 30.06. in Verbindung mit den geplanten Änderungen zu Kinderzeiten). Dieser Umstand kann aber idR vernachlässigt werden, solange der Rentenbeginn nicht statt in diesem erst im nächsten Jahr liegt (dann zB unterschiedliche Grundlage zur Rentenbesteuerung).