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Experten-Antwort

Wahl zwischen Regelaltersrente und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Berlin nennt keine Zahlen!

von mp31.03.2014 | 11:01
1206 Ansichten
4 Antworten

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Folgte der Forum-Empfehlung, mit Berlin zu telefonieren, um konkrete Zahlen für eine Entscheidung zu bekommen. Musste aber erfahren, dass 'Probeläufe' nicht gefahren werden. Ich also nichts Schriftliches in die Hand bekomme. Ansonsten sollen beide Rentenarten gleich sein, Auch der zur Wahl gestellte unterschiedliche Rentenbeginn (Altersrente wg. AL) 3 Monate früher, habe keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Wie verlässlich sind solche Auskünfte?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mp,

die Aussage ist nicht so ganz verkehrt, berücksichtigt aber etl. einige Faktoren nicht.

- werden in den 3 Monaten zw. AloRT und RegelRT weitere RT Zeiten erworben/aufgebaut?? Dann würde die RegelRT natürlich um diese 3 Monate höher ausfallen.

- der differierende Rentenbeginn kann sich auswirken, wenn zwichenzeitlich Änderungen an den gesetzl. Grundlagen eintreten (z.B. Rentenbeginn vor 01.07. oder nach 30.06. in Verbindung mit den geplanten Änderungen zu Kinderzeiten). Dieser Umstand kann aber idR vernachlässigt werden, solange der Rentenbeginn nicht statt in diesem erst im nächsten Jahr liegt (dann zB unterschiedliche Grundlage zur Rentenbesteuerung).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo mp,

am Telefon erhalten Sie keine Aussage zur Rentenhöhe, aber die Übersendung einer entsprechenden Rentenauskunft sollte möglich sein.

Wenn Sie z. B. im Januar 1949 geboren sind, können Sie die Altersrente nach Arbeitslosigkeit (soweit die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind) ab 01.02.2014 abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Der Beginn der Regelaltersrente wird um drei Monate angehoben und daher beginnt diese Reten erst am 01.05.2014.

Erwerben Sie also zwischen dem 01.02.2014 und dem 30.04.2014 keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten, ändert sich auch nichts an der Höhe der Altersrente.

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2 Antworten

mpam 31.03.2014 | 11:51
Regelaltersrente ab 01.05.14, bei AL-Rente schon ab 01.02.. Sorry, aber nochmal, kann ich mich auf die mündlichen Aussagen verlassen? Stimmt das, mit 'keine Probeläufe'?
Jonasam 31.03.2014 | 12:00
Hallo! Die DRV Bund kann Ihnen durchaus zwei Rentenauskünfte zu den gewünschten Altersrenten und zum gewünschten Rentenbeginn erstellen. Das ist technisch unproblematisch. Auch der Arbeitsaufwand hält sich in Grenzen. Anscheinend will Ihr Sachbearbeiter sich damit nicht beschäftigen. Ich empfehle Ihnen: Gehen Sie zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Mitarbeiter können solche Auskünfte vor Ort ausdrucken (soweit Ihr Versicherungskonto keine Fehler hat). MfG Jonas
Deutsche Rentenversicherung
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