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Experten-Antwort

Wahlmöglichkeit der letzten 4 Jahre vor neuer EM-Rente

von Eberhardt Elch29.05.2014 | 09:45
747 Ansichten
2 Antworten

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Was hat es mit der Wahlmöglichkeit der letzten 4 Jahre vor Bewilligung der EM-Rente auf sich? Ist es so, wenn ich in dieser Zeit beispielsweise 1,5 Jahre Krankengeld bezogen habe und somit weniger Rentenbeiträge gezahlt habe, dass dann auf meinen Wunsch hin die Zeit so gerechnet wird, als hätte ich Gehalt bezogen und somit mehr Rentenbeiträge einbezahlt.? Danke für die Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Geplant ist, die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 01.07.2014 um 2 Jahre anzuheben (von 60 auf 62 Jahre). Für die letzten vier Jahre soll eine Günstigerprüfung erfolgen.

Bei der Günstigerprüfung wird zum einen eine Berechnung mit allen Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung durchgeführt, zum anderen eine Berechnung ohne die letzten vier Jahre bis zum Renteneintritt (Vergleichsbewertung). Die höhere Bewertung wird so dann bei der Renteberechnung zu Grunde gelegt.

Die Berechnung wird automatisch bei einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 durch den Rentenversicherungsträger erfolgen und soll im Bescheid ersichtlich sein.

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1 Antworten

KSCam 29.05.2014 | 15:42
Die neue weitere Vergleichsberechnung ohne die letzten 4 Jahre wird ohne Antrag vollautomatisch durchgerechnet, sobald eine neue EM Rente ab Juli beginnt. Da brauchen Sie weder einen Wunsch noch sonst was äußern und wie es sich dann auswirkt erkennen Sie im Rentenbescheid - der wird dadurch halt noch 1 oder 2 Seiten umfangreicher.
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