Geplant ist, die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 01.07.2014 um 2 Jahre anzuheben (von 60 auf 62 Jahre). Für die letzten vier Jahre soll eine Günstigerprüfung erfolgen.
Bei der Günstigerprüfung wird zum einen eine Berechnung mit allen Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung durchgeführt, zum anderen eine Berechnung ohne die letzten vier Jahre bis zum Renteneintritt (Vergleichsbewertung). Die höhere Bewertung wird so dann bei der Renteberechnung zu Grunde gelegt.
Die Berechnung wird automatisch bei einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 durch den Rentenversicherungsträger erfolgen und soll im Bescheid ersichtlich sein.