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Wahlrecht Frw. oder Pflichtbeiträge

von Simon22.06.2008 | 12:09
880 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage: Mein ALG I läuft bald aus und ich bleibe dann "ohne Leistungsbezug", da ein kleines Vermögen da ist. Evtl. melde ich mich beim AfA auch ganz ab. kann ich dann weiter Pflichbeiträge zahlen oder muss ich, wenn keine Verpflichtung mehr vorliegt, immer frw. beiträge zahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Simon,

bei der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug handelt es sich um eine beitragsfreie Anrechnungszeit. Es entsteht Ihnen somit keine Lücke im Versicherungsverlauf. Ob es sinnvoll ist bei einer Abmeldung bei der Agentur für Arbeit, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, läßt sich hier im Forum nicht klären. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

1 Antworten

Schadeam 22.06.2008 | 13:47
erkundigen Sie sich bei einer Beratungsstelle der RV! Pflichtbeiträge geht nicht, wenn Sie "arbeitsloser Privatier" sind. Und freiwillige Beiträge? Müssen tun Sie gar nichts - Sie können zahlen, ob das aber sinnvoll ist, kann nach den vorhandenen Informationen nicht bewertet werden. Auf zum Beratungsgespräch - an der Zeit kanns ja nicht fehlen.
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