Dies ist die Ergänzung zu einer vorherigen Frage.
Ist ein Versicherter verpflichtet, Irrtümer in einer Leistungsbeurteilung des ärztlichen Gutachters schriftlich zu melden?
Und falls ja, wo?
Konkret:
Wenn die Feststellung einer vollen Erwerbsminderung nach Aktenlage offensichtlich nicht korrekt ist, weil der Versicherte zu diesem Zeitpunkt in einer „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ in Vollzeit tätig war/ist, müsste das nicht einer öffentlichen Stelle gemeldet werden?
Auf telefonischen Hinweis war weder das Arbeitsamt interessiert: „Wecken Sie bloß keine schlafenden Hunde, das gibt nur Ärger. Seien Sie doch froh, dass Sie nicht mehr arbeiten müssen“…
noch die Rentenversicherung: „ Sie haben es mir ja nun mitgeteilt, wir können aber nicht jeden Einzelfall nachprüfen“….
noch das Grundsicherungsamt: „Wenn das so entschieden worden ist, dann ist das so.“
Das aber alles nur mündlich.
Könnte der Versicherte nicht später Probleme bekommen, da seine Hinweise auf diesen Fehler nicht schriftlich dokumentiert worden sind?