Hallo Viviane, hallo Jonny,
die Angaben 10% und 20 % sind grundsätzlich richtig. Diese Sätze werden in der Regel von der Rente genommen, die ein Verstorbener vorher erhalten hat, bzw. wenn der Verstorbene selber noch keine Rente bekam, dann von einer Erwerbsminderungsrente die ihm im Erlebensfall zugestanden hätte. Zusätzlich wird noch eine Zuschlagsberechnung zur Waisenrente geprüft, die aber individuell zu erfolgen hat. Die Höhe der Waisenrente ist unabhängig von einem Schulbesuch (solange die Waise noch keine 18 ist). Für ältere Waisen gelten zusätzlich noch Regelungen zur Einkommensanrechnung.