Hallo rh,
trotz eines Studiums besteht kein Anspruch auf Waisenrente, wenn in dieser Zeit volle Dienstbezüge gezahlt werden. Nach meiner Kenntnis erhalten alle Zeitsoldaten während des Studiums volle Dienstbezüge entsprechend ihres Dienstgrades mit Ausnahme der Sanitätsoffiziersanwärter.