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Waisenrente

von Petra30.03.2009 | 08:35
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3 Antworten

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Hallo ! Habe mal folgende frage : Meine Tochter 21J alt wartet auf die Zulassung auf eine Studienplatz. Hat sich bei der Uni auch schon beworben. Nunmehr wird die Waisenrente nicht mehr gezahlt. Gibt es denn keine Übergangsfrist ? Und hat es Sinn dagegen Einspruch einzulegen ? Vielen Dank im voraus für die Antworten die uns helfen !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Petra,

bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird eine Waisenrente auch gezahlt, wenn sich die Waise in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt.

Sofern dies bei Ihrer Tochter der Fall ist, sollten Sie einen entsprechenden Nachweis an den zuständigen Rentenversicherungstäger senden, damit die Waisenrente weitergezahlt werden kann.

2 Antworten

Heinericham 30.03.2009 | 08:41
Hallo, ein Anspruch auf Waisenrente besteht solange die Waise das 27. Lebensjahr nicht vollendet hat und sich in einer Ausbildung befindet. Ihre Tochter ist zur Zeit in keiner Ausbildung, da Sie noch auf eine Zusage hinsichtlich des Studienplatzes wartet. Soblad das Studium beginnt, wird von der Rentenversicherung geprüft, ob auch für die Überganszeit zwischen der letzten Ausbildung (vermutlich Schule) und Studium die Waisenrente gezahlt werden kann. Voraussetung hierfür ist, dass die Lücke zwischen beiden Ausbildungen längstens 4 Monate beträgt. Ist die Lücke größer, so besteht für die Übergangszeit kein Anspruch auf Waisenrente (§ 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b SGB VI )
Wolfgangam 30.03.2009 | 22:15
Hallo Petra, bezogen auf: > 4 Monate beträgt. Ist die Lücke größer auch davon gibt es 'gerichtsfeste' Ausnahmen (Schulende 25.05. und die Folgeausbildung beginnt Systembedingt erst am 02.10.) ...auch hier gilt die eigentlich 'fixe' 4-Monats-Frist als eingehalten, die Waisenrente (nachzu)zahlen ist. Heinerich sagte es schon richtig, so bald der Zulassungsbescheid zur Uni vorliegt, hin damit zur DRV, die Nachzahlung kommt. Gruß w.
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