Waisenrente

von
Helfer für Waise

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Vater stirbt im Dezember 2009.
Sohn, 20 Jahre alt, absolviert zu diesem Zeitpunkt
ein betriebliches Praktikum, das zur Erlangung der
Fachhochschulreife zwingend erforderlich ist.
Das Praktikum endet zum 31.03.2010.
Waisenrente wurde bewilligt bis zu diesem Datum.
Gleichzeitig läuft Bewerbung bei der selben Firma
für einen Ausbildungsplatz.
Nun beschäftigt die Firma zunächst mal den Waisen
2 Monate weiter auf 400 Euro-Basis, quasi als Test,
oder Probezeit, um sich danach endgültig zu entscheiden,
ob sie ihm den Ausbildungsplatz gibt.
Besteht ein Anspruch auf Waisengeld ab 01.04.2010?

Experten-Antwort

Es muss sich grundsätzlich immer um eine Schul- oder Berufsausbildungsverhältnis handeln, damit die Waisenrente weitergewährt werden kann.
Wenn die Übergangs- oder auch Testphase auf 400,- Euro-Basis absolviert wird, wird dies nicht als Ausbildung bewertet werden können, da ja vermutlich zudem auch keine berufsspezifischen Ausbildungsinhalte vermittelt werden, sondern wahrscheinlich lediglich Hilfs- oder Zuarbeiten verrichtet werden.
Sollte jedoch nachträglich ein Ausbildungsverhältnis begründet und bei diesem die zweimonatige Übergangszeit auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, würde ich die Waisenrente bereits für die Zeit ab dem 01.04. beim Rentenversicherungsträger geltend machen. Dieser müsste dann darüber entscheiden, ob der Waisenrentenanspruch ab dem 01.04. oder ab dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn besteht.

von
besserwisser

läge hier nicht der Fall einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbidungsabschnitten bis zu vier Kalendermonaten vor, in der weiter ein Anspruch auf Waisenrente besteht?
Dann spielt es auch keine Rolle, ob die 400-Euro-Beschäftigung nachträglich als Ausbildung anerkannt wird oder nicht.

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