meine Tochter bekam Waisenrente, die kurzfristig unterbrochen war. Nun benötigt sie für ein Studium, dass sie anstrebt, ein 10wöchiges Praktikum. Das ist Voraussetzung um einen Studienplatz zu bekommen. Hat sie für die 10Wochen wieder Anspruch auf Waisenrente? Danke!
auchdasnoch
27.09.2018, 16:25
Experten-Antwort
Hallo auchdasnoch,
sofern das Praktikum Bestandteil/Voraussetzung für das Studium ist, könnte der Anspruch weiter bestehen. Ihre Tochter stellt bitte den Antrag auf Weitergewährung der Rente und fügt die Bescheinigung über das vorgeschriebene Praktikum als Kopie bei. Die Sachbearbeitung des/Ihres Rentenversicherungsträgers wird dann die weitere Zahlung prüfen.
In Krisenzeiten fürchten viele Beschäftigte um ihren Job. Was passiert im Ernstfall mit der betrieblichen Altersvorsorge? Und wie kann sie bei einem...